Blauzungenkrankheit
Abkommen mit Italien, Spanien und Niederlande
Memoranden im Download
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat mit Italien ein Memorandum für das gegenseitige Verbringen von Kälbern abgeschlossen. Kälber können danach nach Italien verbracht werden, wenn die Anforderungen an das innerstaatliche Verbringen wie in Deutschland eingehalten werden.
Die Muttertiere müssen geimpft sein. Kälber von nicht geimpften Muttertieren können dagegen nicht nach Italien verbracht werden. Der Zeitpunkt der Impfung der Kühe entscheidet wie in Deutschland, ob zusätzlich eine Laboruntersuchung (PCR) notwendig ist.
Deutschland hat drei Abkommen abgeschlossen
Das Memorandum mit den Niederlanden besteht seit März 2019. Das Memorandum mit Spanien ist am 3. Juni 2019 unterzeichnet worden.
Verschärfung in betroffenen Restriktionsgebieten
Seit dem 18. Mai 2019 wurden nach einem Beschluss von Bund und Ländern die Verbringungsregelungen von Rindern aus den von der Blauzungenkrankheit betroffenen Restriktionsgebieten erheblich verschärft. Die extrem kurzfristige Umsetzung der neuen Regelungen stellt viele Betriebe - insbesondere was die Verbringung von Kälbern betrifft - nun vor enorme Probleme.
Bauernverband aktiv
Die ohnehin schon sehr angespannte Situation in den Restriktionsgebieten wird dadurch weiter verschärft. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich daher an das BMEL gewandt und dieses aufgefordert, die Entscheidung angesichts des bislang relativ milden Verlaufs der Krankheit und der Impfstoffknappheit zu revidieren. Ebenso hat sich auch der Landesbauernverband (LBV) an das Landwirtschaftsministerium (MLR) gewandt und auf schnelle Lösungen gedrängt, die eine erleichterte Vermarktung auch außerhalb des Restriktionsgebietes ermöglichen.
Mehr zum Thema unter www.lbv-bw.de/Blauzungenkrankheit
Autor: Wenk, LBV