Blauzungenkrankheit
Aktuelle Regelungen und Restriktionsgebiete
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Seit dem Inkrafttreten des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 wird die Blauzungenkrankheit (BTV) als Seuche der Kategorie C gelistet. Mit dieser Einordnung hat sich die Bekämpfungsstrategie für BTV gewandelt. Im östlichen Teil wurden im Rahmen der Erlangung des Freiheitsstatus die Restriktionszonen aufgehoben.
Derzeit gelten nordwestliche Teile Baden-Württembergs (BW) noch als Restriktionszonen, mit den entsprechenden Verbringungsregelungen für Tiere und Zuchtmaterial. Die verbleibenden Restriktionsgebiete können den Freiheitsstatus nunmehr nur nach Abschluss eines erfolgreichen Tilgungsprogramms erhalten. Dieses wurde zur Genehmigung im September von Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht.
Ausführliche Informationen zur Überwachung, Verbringung sowie aktuelle Tierhaltererklärungen finden Sie auf den Seiten des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf (STUA): https://www.stua-aulendorf.de/pdf/Merkblatt_BT-AHL.pdf
Autor: Jungbluth, LBV