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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Corona-Virus

Aktuelles zur Auffrischungsimpfung


Zur LBV-Themenseite www.lbv-bw.de/Coronavirus

Ab sofort sind in Baden-Württemberg auch die sogenannten Booster-Impfungen/Auffrischungsimpfungen möglich. Die Auffrischungsimpfungen werden ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen durchgeführt (BioNTech Pfizer und Moderna). Die wichtigsten Informationen haben wir zusammengefasst.



Wer ist impfberechtigt?

Alle nachfolgend aufgeführten impfberechtigten Personengruppen müssen bereits vollständig geimpft sein und es müssen bereits 6 Monate seit der letzten Impfung vergangen sein. Folgende Personen haben nun einen Anspruch auf die Auffrischungsimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch.
  • nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung.
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind.
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie.
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden.
  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Was muss man als Nachweis zur Impfung mitbringen?

Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie bei ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.

Wo wird geimpft?

Bis zum 30. September 2021 kann man sich noch in den örtlichen Kreisimpfzentren impfen lassen. Ab 1. Oktober 2021 wird die Impfung nur noch beim Hausarzt, ggf. dem Betriebsarzt sowie von den 30 mobilen Impfteams im Land durchgeführt. Zudem wird es weiterhin regionale Impfaktionen und -kampagnen geben.

Benötigt man einen Termin?

Viele Impfangebote können mittlerweile ohne Termin und spontan wahrgenommen werden. Bei den Hausärzten empfiehlt es sich vorher nachzufragen, ob man einen Termin benötigt oder nicht.

Wo kann man sich informieren?

Alle Informationen mit Hintergründen und verständlichen Erklärvideos gibt es unter https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung



Autor: LBV, Brandner



 

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