Koalitionsausschuss einigt sich
Bauernverband begrüßt Verbleib der 70-Tage-Regelung
Großer Erfolg für berufsständische Arbeit
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am 28. August 2018 darauf geeinigt, dass die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung unbefristet fortgesetzt wird. „Die Entfristung der 70-Tage-Regelung ist für unsere Betriebe eine wichtige existenzielle politische Entscheidung“, erklärt Peter Kolb, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes (LBV). „Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften.“
Bislang sollte diese wichtige Regelung nur übergangsweise bis 31. Dezember 2018 gelten. Der Landesbauernverband hat gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg auf eine gesetzliche Entfristung gedrängt. „Unsere zahlreichen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene waren entscheidend, um unsere gemeinsame Forderung politisch durchzusetzen“, sagt LBV-Hauptgeschäftsführer Kolb.
Die sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigungen sind vor allem für landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitskräften unverzichtbar. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von zwei auf drei Monate oder von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt.
Autor: LBV