Privatwald
Betreuung und Förderung 2020
Die Beratung erfolgt vor dem Hintergrund der sich wandelnden gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald und seiner Bedeutung im Naturhaushalt, für das Klima, als Erholungsort der Bevölkerung und für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Beratung erfolgt kostenfrei.
Das Betreuungsangebot umfasst „fallweise“ und „ständige“ Komponenten gegen Entgelt und ist grundsätzlich förderfähig, mit Ausnahme der auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuer.
Gefördert werden spezifische Module, die im Rahmen der fallweisen Betreuung im Privatwald unter 50 Hektar, einer Waldinspektionsvertrages für forstliche Betriebsflächen unter 30 Hektar, eines Holzernte- und Holzernterahmenvertrages für Betriebsflächen ab 30 Hektar, eines Treuhandvertrages ab 30 bis unter 100 Hektar und eines Treuhandvertrages ab 100 Hektar angeboten werden.
Zu beachten ist dabei die Einhaltung der De-minimis-Regelung, wobei für Wald eine Grenze von 200.000 Euro in drei Jahren gilt. Landwirtschaftliche De-minimis-Zahlungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Autor: Klett, LBV