Ökologische Vorangflächen
Bundeslandwirtschaftsministerium will Ackerbrachen nicht freigeben
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Im GAP-Antrag 2022 will Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf ÖVF-Brachen und Zwischenfrüchten nur die Futternutzung erlauben. Die EU-Kommission hatte vergangene Woche einmalig für 2022 den Weg für die Mitgliedsstaaten freigemacht, dass Landwirte auf Brachflächen beispielsweisen auch Sonnenblumen, Soja und Mais anpflanzen können. Diese weiteren Optionen aus Brüssel für Anbau auf ÖVF-Brachen sowie Pflanzenschutz auch auf ÖVF-Eiweißpflanzen will Özdemir aber nicht ziehen. Der Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ((BMEL) geht jetzt an den Bundesrat, hier können die Länder weitergehende Anträge stellen. Die Abstimmung dazu ist am 8. April 2022.
Der DBV hat klar gefordert, alle EU-Optionen in Deutschland zu ziehen. „Wir müssen alles daran setzen, die eigene Erzeugung innerhalb der EU zu stabilisieren. Wenn der EU-Agrarministerrat den Anbau von Eiweiß- und Energiepflanzen auf ökologischen Vorrangflächen empfiehlt, dann sollte das in Deutschland wie in der gesamten EU zu gleichen Bedingungen umgesetzt werden“, so Rukwied. Die deutschen Bauern seien bereit, ihren Beitrag zu leisten, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und zur Stabilisierung der Marktlage. Die ebenfalls vom EU-Agrarrat vorgeschlagene Private Lagehaltung von Schweinefleisch lehnt der Bauernverband erneut ab. Das BMEL bezeichnete diese als nicht zielführend.
Autor: DBV/LBV