Isofluran-Narkosegeräte
Bundesprogramm: Noch bis zum 1. Juli beantragen
Förderung für Isofluran-Narkosegerät beantragen
Noch bis zum 1. Juli 2020 können Ferkelerzeuger bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Zuschuss für die Anschaffung eines Isofluran-Narkosegerätes beantragen. Bis Mitte März sind 1.372 Anträge auf Förderung zur Anschaffung eines Narkosegerätes bei der BLE eingegangen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Ferkelerzeugung und Sitz in Deutschland (Nachweis über Auszug aus Hit). Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, beziehungsweise maximal bis zu 5.000 Euro.
Förderfähig sind nur Geräte, die zuvor von der DLG in Bezug auf Tierschutz, Umweltschutz und Anwendersicherheit geprüft und zertifiziert wurden. Bisher hat die DLG die erstern drei Isofluran-Narkosegeräte zertifiziert und damit deren Anwender- und Umweltschutz sowie Tierschutz bestätigt. Die zertifizierten Geräte sind PigNap 4.0 (BEG Schulze Bremer GmbH), Anestacia (GDO B.V), und Porc-Anest 3000 (Promatec Automation AG). Weitere Infos dazu unter www.dlg.org/de/landwirtschaft/presse/#!/news/dlg-zertifiziert-drei-isofluran-narkosegeraete-fuer-die-ferkelkastration.
In einem zweiten Schritt muss der Ferkelerzeuger dann bis zum 1. September 2020 gegenüber der BLE den Kauf eines Isofluran-Gerätes belegen. Die Zweckbindung beträgt fünf Jahre. Anträge können online oder auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden. Weitere Details sind unter www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar.