Maut auf Bundestrassen
Bundesratsausschuss stimmt gegen Bauernmaut
Bisher waren Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe von der Mautpflicht grundsätzlich ausgenommen. Das würde ab dem 1. Juli 2018 aber nur noch bedingt gelten, wenn neben den Bundesautobahnen alle Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mautpflichtig werden.
Der Landesbauernverband (LBV) und Deutscher Bauernverband (DBV) haben gemeinsam mit anderen Landesbauernverbänden, dem Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) erreicht, dass der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrates mit 15 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen hat, den bisherigen Ausnahmetatbestand wieder herzustellen.
Stimmt auch der Bundestag dem fünften Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßenmautgesetz zu, sind Landwirte künftig auch dann von der Maut befreit, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen für eigene Zwecke oder im Maschinenring nutzen.
Da das Inkrafttreten des Gesetzes erst zum 1. Januar 2019 geplant ist, drängt der Bauernverband massiv auf die Einräumung einer sofortigen Kulanzregelung, für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018 wonach für die genannten Fahrten keine Maut erhoben wird.
Autor: Klett, LBV