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Mit zahlreichen Dienstleistungsunternehmen bietet der Landesbauernverband (LBV) für alle landwirtschaftlichen Geschäftbereiche eine Lösung. Neben Steuerberatung, Buchhaltung und Wirtschaftsberatung können die LBV-Mitglieder auch von exklusiven Konditionen einschlägiger Unternehmen profitieren.

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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Corona-Virus und Betreuung Tierhaltungen:


Tierhaltungsbetriebe – ob mit oderohne Lohnarbeitskräfte – sollten frühzeitig klären, wie sie ihre Tiere weiter versorgen,wenn Betriebsleiter, Familienarbeitskräfte und/oder Mitarbeiter ausfallen.

Denn sindPersonen infiziert, werden diese sowie alle möglichen Kontaktpersonen (auch wenndiese nicht infiziert sind) 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Vorsorglich sollte jederBetrieb seinen QS-Notfallplan nochmal überprüfen und gegebenenfalls um geeigneteAnweisungen für Ersatzkräfte ergänzen.Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass sichNutztiere mit SARS-CoV-2 infizieren können. Demzufolge sollte eine Versorgung derTiere oder anderweitige Arbeiten auf dem Betrieb weiter möglich sein, sofern die unterQuarantäne gestellte Person, den Kontakt zu anderen Personen meidet und entsprechendeHygienemaßnahmen konsequent umsetzt. Dies gilt aber nur vorbehaltlichweitergehender und einschränkender Auflagen durch die jeweilige Anordnungder zuständigen Gesundheitsbehörde!