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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Gemeinsamen Antrag 2019

Direktzahlungen werden vor Weihnachten ausbezahlt


Die Auszahlungen der Förder- und Ausgleichsleistungen aus dem Gemeinsamen Antrag 2019 haben bereits begonnen

„Das Land hat Anfang Dezember mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags begonnen. Die Auszahlung der Gelder für die Förderung von steilem Grünland bildete den Auftakt, gefolgt von der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie. Insgesamt konnten bereits zum jeweils ersten Auszahlungstermin rund 43 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen werden. Diese Gelder sollen zum 6. Dezember bei den Landwirten sein“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (2. Dezember) in Stuttgart.



Umweltzulage Wald (UZW)
Im Forstbereich folgt noch die Auszahlung für die Einkommensverlustprämie. In dem Zusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen, dass aufgrund des geänderten Verpflichtungszeitraumes für die Umweltzulage Wald (UZW) vom 1. Juli des Antragsjahres bis zum 30. Juni des Folgejahres, die Auszahlung – wie bereits zur Antragstellung mitgeteilt – zukünftig erst im Juli des Folgejahres erfolgt. Die Auszahlung für das Antragsjahr 2019 findet daher im Juli 2020 statt.

Bei den oben genannten Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt.

Direktzahlungen kommen vor Weihnachten
Bei den Direktzahlungen wird auch in diesem Jahr die Auszahlung bereits vor Weihnachten erfolgen. Das Bundesministerium, welches die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, hat die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer Auszahlung zum Jahreswechsel. Der Bund muss die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und kann die Gelder erst im Januar von der EU erstattet bekommen. Somit ist die frühe Auszahlung für die Landwirte günstig, aber nicht der normale Auszahlungstermin für diese EU-Gelder.

  • Ausgezahlt werden können, wie in den Vorjahren, nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen und die Prüfergebnisse umgesetzt wurden.

Durch die frühere Auszahlung ist die Bearbeitungszeit der Anträge, insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen, verkürzt. Deshalb kann nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Auskünfte zum Einzelfall können ggf. bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.

  • Damit Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen noch nicht bewilligungsfähig waren, baldmöglichst ausgezahlt werden können, werden die nächsten Auszahlungen bereits ab Anfang Januar 2020 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.

„Die Landesregierung und die Verwaltung arbeiten sehr engagiert und mit Hochdruck daran, den Landwirten in dieser schwierigen Zeit die Ausgleichszahlungen frühestmöglich auszuzahlen“, betonte Minister Hauk.



Autor: MLR



 

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