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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Kitzrettung

Drohnen im Einsatz bei der Rehkitzrettung


Ohne das Ergreifen von geeigneten Suchmaßnahmen vor der Mahd, riskieren Landwirte bei vermähten Rehkitzen strafrechtliche Konsequenzen. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras haben sich als besonders effektiv bewährt.



Das Frühjahr ist für neu geborene Tierkinder eine besonders gefährliche Zeit, wenn die Brut- und Setzzeit mit der Frühjahrsmahd zusammenfallen. Der fehlende Fluchtinstinkt vieler Tierkinder wie z. B. Junghasen und Rehkitze fordert meist qualvolle Verletzungen oder den Tod. Schätzungen gehen von jährlich 100.000 Wildtieren, 90.000 davon Rehkitze, in Deutschland aus, die durch das Mähwerk den Tod finden. Da der Landwirt gesetzlich in der Verantwortung für das Tierwohl auf seinen Flächen ist, muss er geeignet Maßnahmen ergreifen um den Mähtod zu verhindern. Dies bezieht sich auf Art. 20a des Grundgesetzes in Verbindung mit § 1 und 17 des Tierschutzgesetzes. Die zumeist eingesetzten Vergrämungsmaßnahmen wie etwa das Ablaufen mit oder ohne Hund oder das Aufstellen von Blinklichtern, Leinensäcken, Flatterbändern oder Radios mitten im Feld haben sich bislang als nur wenig erfolgversprechend erwiesen und sind zudem sehr zeitaufwändig.

Seit einigen Jahren können Landwirte auf die Unterstützung von mit Drohnen ausgestatteten Rehkitzrettungsteams zählen, was sich als effektive, sichere und schnellste Methode erwiesen hat. Mit dieser Methode lassen sich auch auf großen Wiesenflächen liegende Rehkitze über ihre Wärmesignatur gut erkennen und schnell geolokalisieren.

Hierfür ist das Zusammenspiel von Landwirt, Jagdpächter und Drohnenteam unerlässlich. Denn die Rettung von Wildtieren ist nur mit der Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erlaubt. Nach § 1 Abs. 4 BJagdG handelt es sich bei der Rehkitzrettung um „Jagdausübung“ in Form des Aufsuchens und Fangens von Wild. Damit handelt es sich um ein ausschließliches Recht des Jagdausübungsberechtigten. Eine Handlung ohne dessen Zustimmung kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen. Der Jagdpächter oder ein von ihm ernannter Vertreter muss anwesend sein oder sollte zumindest schriftlich seine Einwilligung für die Kitzsicherung gegeben haben.

Unternimmt der Landwirt keine Maßnahmen gegen das Ausmähen von Rehkitzen, kann der Jagdausübungsberechtigte (JAB) einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Als Ersatz kann der entgangene Wildbreterlös aber auch der Betrag für eine Ersatzbeschaffung für das getötete Tier gefordert werden. Gleichzeitig ist aufgrund der Hegeverpflichtung der JAB aber auch zur Mitwirkung bei der Kitzrettung verpflichtet (§ 1. Abs. 1 S. 1 BJagdG). Die überwiegende Pflicht des Rehkitzschutzes treffen aber den Landwirt bzw. den tatsächlichen Maschinenführer.

Ablauf der Kitzrettung

  • Landwirt möchte mähen und hat im optimalen Fall bereits schon frühzeitig JAB informiert.
  • JAB verfügt über Kontakt zu Drohnenteam oder hat selbst eine.
  • Landwirt nennt frühzeitig Drohnenteam den Einsatzort mit exakten Koordinaten/Flurstück/Gewann-Nr.
  • Drohnenteam überprüft ob bei Regierungsbezirk(en) Ausnahmegenehmigungen angemeldet werden müssen und ob es weitere Einschränkungen gibt beim Drohneneinsatz. Wenn sich die Fläche in einem FFH-Gebiet oder NSG-Gebiet befindet, muss ein Antrag für Überflug der zu mähenden Grünfläche bei der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Zeitlicher Vorlauf für die Kitzretter notwendig.
  • Drohenteam beginnt am Morgen des Mahdtermins ab ca. 5 Uhr mit dem Einsatz und sichert vorhandenes Wild und bescheinigt Landwirt, dass die Wiese frei ist zum Mähen.
  • Landwirt mäht spätestens nach 2-3 Stunden und lässt Kitze wieder frei oder informiert JAB.
  • Kitz darf maximal 4 Stunden (zwei Fütterungszyklen) festgesetzt werden.
  • Die Durchführung der Suche wird auf einem Vordruck für den Landwirt bestätigt. Für das Drohnenteam wird eine Erlaubnis für das Überfliegen des Grundstückes vom Landwirt erteilt und von den Jagdpächtern die Erlaubnis zum Einfangen der Tiere. Somit sind alle rechtlichen Grundlagen erfüllt.

Vorteile der Kitzrettung per Drohne

  • Saubere Silage durch weniger vermähte Kitze.
  • Rechtliche Absicherung, dass geeignete Maßnahmen zum Tierschutz ergriffen wurden. Kitzretterteams stellen i.d.R. schriftliche Bescheinigung über den Einsatz aus.
  • Wenig Abstimmung erforderlich, lediglich die Mahd sollte unmittelbar nach dem Sichern der Tiere in Boxen begonnen werden.
  • Hohe Flächenleistung.
  • Es entstehen keine oder nur geringe Kosten für den Landwirt (Drohnenteams arbeiten i.d.R. ehrenamtlich kostenlos oder gegen eine kleine Spende).
  • Kein Abschreiten der Wiese mehr mit hohem Personalaufwand.

Herausforderungen beim Drohneneinsatz

  • Gutes Wetter bedeutet viele zeitgleiche Anfragen. Zusammenlegung mehrerer Wiesen optimiert den Einsatz der Drohnenteams.
  • Wenn sich die Fläche in einem FFH-Gebiet oder NSG-Gebiet befindet, muss ein Antrag für Überflug der zu mähenden Grünfläche bei der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Zeitlicher Vorlauf für die Kitzretter notwendig.
  • Ideale Bedingungen für den Einsatz der Wärmebildkamera herrschen bei einer möglichst niedrigen Umgebungstemperatur in den Morgenstunden zwischen 5.00 und 7.00 Uhr.
  • Wichtig ist eine gute Temperaturdifferenz zwischen dem Rehkitz und dem Boden (ca. 7-12°C), damit das Tier gut erkennbar ist.
  • Freie Bodenstellen, Maulwurfshaufen oder Ampferblätter erhitzen sich schnell in der Morgensonne und überstrahlen auf dem Bildschirm die Wärmesignatur der Tiere. Dies bedeutet dass jeder Wärmepunkt einzeln kontrolliert werden muss.
  • Das dichte Laub von Obstbäumen erschwert die Suche, deshalb müssen Obstwiesen zur Sicherheit gegebenenfalls mehrfach, aus verschiedenen Blickwinkeln, abgeflogen werden.
  • Drohnenteam muss sich vorab informieren, ob ausreichend Internetempfang vor Ort vorhanden ist um Kartenmaterial zu speichern.

Übersicht über Kitzrettungsteams

Landesjagdverband

Deutsche Wildtierrettung

Rechtliche Informationen zur Kitzrettung

Landesjagdverband

Schwabenkitz

Jägervereinigung Lauterbach e. V.

Mäh-Knigge

Leitfaden Mähen



Autor: kw



 

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