GAP nach 2023
Durchführungsverordnungen nehmen Gestalt an
Direktzahlungen-Verordnung
Im Mittelpunkt der GAP-Direktzahlungen-Verordnung stehen die Vorschriften zu den Ökoregelungen und die dort geplanten Ausgleichsbeträge. Eine Übersicht dazu findet sich auf Seite 27 und 28 des Entwurfs (Anlage 4 zu § 16). Des Weiteren soll als aktiver Betriebsinhaber gelten, dessen Unternehmen Mitglied in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist. Erläutert werden auch die zusätzlichen beruflichen Anforderungen für den Erhalt einer Junglandwirteprämie.
Konditionalitäten-Verordnung
In der GAP-Konditionalitäten-Verordnung werden die grundsätzlichen Bedingungen für den Erhalt der Basisprämie näher ausgeführt (in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die GLÖZ-Standards). Unter anderem ist dort die Umwandlung von Dauergrünland und die Verpflichtungen sowie die Alternativen zum Fruchtwechsel geregelt. Ebenso die Vorschriften für die Anrechnung nichtproduktiver Flächen (mindestens vier Prozent der Ackerfläche).
Verordnungen im Download
Autor: Wenk, LBV