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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Blauzungenvirus

Eilverordnung zur BTV-3-Impfstoffanwendung erlassen


Um eine weitere flächendeckende Ausbreitung des Blauzungenvirus zu vermeiden und die Tiere vor schweren Erkrankungen zu schützen, hat das Bundesministerium unbürokratisch die Möglichkeit geschaffen, Schafe, Ziegen und Rinder zu impfen.



Um eine weitere flächendeckende Ausbreitung des Blauzungenvirus zu vermeiden und die Tiere vor schweren Erkrankungen zu schützen, hat das Bundesministerium unbürokratisch die Möglichkeit geschaffen, Schafe, Ziegen und Rinder zu impfen.

Auf einen Blick:

  • Durch die Impfung können die Tiere vor einer Erkrankung geschützt werden und wirtschaftliche Verluste vermieden werden.
  • Handelserleichterungen können durch die Eilverordnung allerdings nicht ermöglicht werden.
  • Da in den nächsten Wochen bei entsprechender Witterung mit einem starken Anstieg der Gnitzenpopulation zu rechnen ist, raten wir dringend zu einer Impfung.

Das BMEL hat kurzfristig eine Eilverordnung zur Gestattung der Anwendung eines Impfstoffes gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) erlassen. Diese tritt am 7. Juni 2024 in Kraft und ist zunächst begrenzt auf sechs Monate, höchstens jedoch solange, bis ein geeigneter Impfstoff eine EU-Zulassung erhält. Mit dieser Eilverordnung soll die Anwendung bislang nicht zugelassener Impfstoffe gegen BTV-3-Infektionen gestattet werden, um die wetterbedingt wieder aufflammende Infektionslage einzudämmen und die Tiergesundheit zu schützen. Zur Anwendung vorgesehen sind alle drei Impfstoffe, die bereits in den Niederlanden im Einsatz sind, von den Firmen Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, CZ Vaccines S.A.U. und Laboratorios Syva S.A. Eine einmalige Impfung ist ausreichend. Der Deutsche Bauernverband hatte sich frühzeitig für die Verfügbarkeit eines Impfstoffes eingesetzt und begrüßt die Notfallzulassung vollumfänglich. Es ist jedoch zu beachten, dass Impfstoffe, die im Rahmen einer Notfallzulassung gemäß Artikel 110, Absatz 2 der Arzneimittelverordnung angewendet werden, nach Auffassung der EU-Kommission nicht die Voraussetzungen für die Verbringung aus Restriktionsgebieten in freie Gebiete erfüllen. Die Impfung schützt daher empfängliche Tiere wie Schafe und Rinder vor schweren klinischen Symptomen, bringt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Handelserleichterungen mit sich. Sie ist dennoch empfehlenswert, da dadurch die weitere Verbreitung von BTV-3 und die damit einhergehenden Restriktionen möglichst gering halten werden kann. Dies gelingt jedoch nur, wenn die Impfung flächendeckend angewendet wird.

Hintergrundinformationen:

  • Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, an der Wiederkäuer erkranken können. Für den Menschen ist das Virus völlig ungefährlich!
  • Die Übertragung findet durch Gnitzen (kleine blutsaugende Mücken) statt.
  • In der Vergangenheit waren in Deutschland die Serotypen 4 und 8 aufgetreten, gegen diese gibt es bereits zugelassene Impfstoffe. Gegen den Serotyp 3, der sich seit Herbst 2023 in Deutschland ausbreitet, gibt es gegenwärtig noch keinen zugelassenen Impfstoff.
  • BTV-3 kann zu schweren Krankheitsbildern führen. Eine Therapie gibt es nicht.
  • Nach dem Aminal Health Law (AHL), Verordnung (EU) 2016/429, handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um deine Seuche der Kategorien C, D und E. Für Deutschland bedeutet das in der Umsetzung, dass man ein Tilgungsprogramm erstellt, um schnellstmöglich wieder als amtlich seuchenfrei anerkannt zu werden.

Die vollständige Verordnung finden Sie hier »



Autor: ab



 

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