Antibiotikaminimierungskonzept
Einmalige HIT-Meldung bis 14. Januar 2023 erforderlich!
Durch Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und der damit verbundenen Neuaufnahme ins Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) von Milchvieh, Kälber, Lege- und Junghennen sowie Sauen mit Saugferkeln müssen die betroffenen Betriebe in HI-Tier einmalig die Betriebsdaten und die gehaltene Nutzungsart bis zum 14.01.2023 eintragen.
Diese Information wurde nach unserem Kenntnisstand seitens der Behörden bislang nicht an die tierhaltenden Betriebe kommuniziert. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass eine verspätete Meldung nicht sanktioniert wird, trotzdem sollte die Nutzungsart schnellstmöglich in HIT hinterlegt werden. In der Regel ist es ausreichend, bei der entsprechenden Nutzungsart (im Menü „Eingabe Nutzungsart“) ein Häkchen zu setzen.Die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen können im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www1.hi-tier.de/infoTA.html
Während Tierärzte seit Jahresbeginn die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln müssen, sind Tierhalter (bzw. vom Tierhalter benannte Dritte) nach dem ABM zu folgenden Meldungen in HI-Tier zum 14.01. verpflichtet: Mitteilungen zu Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen sowie - sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden - Mitteilung zur Nullmeldung.
Hintergrund: Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz in Deutschland in Kraft. Demnach werden jetzt auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, in die nationalen Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung mit einbezogen. Da nach §55 (1) Tierhalter innerhalb von 14 Tagen verpflichtet sind, ihre Tierhaltung erstmals zu melden, trifft dies nun auch auf die neu meldepflichtigen Betriebe nach ABM zu. Die Mitteilung über die Arzneimittelverwendung obliegt seit Beginn des Jahres dem Tierarzt. Eine Nullmeldung muss allerdings weiter über den Tierhalter erfolgen. Tierhalter der zuvor genannten Nutzungsarten, die dem Antibiotikaminimierungskonzept unterliegen, müssen Mitteilungen über ihre Tierhaltung und ihren -bestand machen. Nicht melden müssen Landwirte mit weniger als 25 Milchkühen, 4.000 Legehennen oder 250 Mastschweinen. Neben der einmaligen Meldung über die Tierhaltung muss halbjährlich (14.01. bzw. 14.07.) durch den Tierhalter die am Anfang des Halbjahres gehaltene Tierzahl sowie die Anzahl aufgenommener und abgegebener Tiere während des Halbjahres gemeldet werden (zur Ermittlung des Durchschnittes).
Autor: LBV