Einreise von Saisonarbeitskräften aus EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland
Telefonkonferenz von Frau Bundesministerin mit den landwirtschaftlichen Verbänden am 19.03.2020
hier: Informationen zur Erleichterung der Einreise von Saisonarbeitskräften
Sehr geehrte Damen und Herren, es erreichten uns Meldungen, dass dringend erwartete Saisonarbeitskräfte aus Rumänien Schwierigkeiten haben, auf dem Landweg nach Deutschland zu gelangen. Viele Unternehmen haben daraufhin in Eigeninitiative Möglichkeiten geschaffen, Saisonarbeitskräfte per Flugzeug nach Deutschland einreisen zu lassen. Laut Informationen von Vertretern von Landesbauernverbänden hat es auch hier Schwierigkeiten bei der Einreise nach Deutschland gegeben.
Aus diesem Grund hat das BMEL mit dem BMI folgendes Verfahren abgesprochen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, die Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten beschäftigen möchten, sollen vorab für die Abfertigung an den Flughäfen wichtige Informationen an die Bundespolizei der betroffenen Flughäfen übermitteln. Diese unterstützen die Bundespolizei in ihrer Arbeit und können die Einreise der Saisonarbeitskräfte, soweit alle anderen Einreiseformalitäten erfüllt sind, unter den gegebenen Umständen beschleunigen.
Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an, diese Listen auch an folgende E-Mail-Adresse " 721@BMEL.bund.de" zu senden.
Es ist beabsichtigt, diese Informationen ergänzend zu den Bemühungen der Unternehmen zur Verfahrenserleichterung gesammelt an die Bundespolizei weiterzugeben.
Folgende Informationen werden erwartet:
- Herkunftsland der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
- Namen und Geburtsdaten der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
- Ankunftsort,
- Ankunftszeit,
- Flugnummer,
- Kontaktdaten des landwirtschaftlichen Betriebes auf die die Saisonarbeitskräfte arbeiten werden.
Des Weiteren kam im Nachgang vom BMEL folgende Präszisierung:
Einheitliche Form der Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Weiterleitung der gestern übermittelten Informationen zu einem Einreiseverfahren für Saisonarbeitskräfte an Ihre Mitgliedsunternehmen.
Uns erreichten zwischenzeitlich verschiedene Informationen zu Übersichten mit einreisenden Saisonarbeitskräften, die leider in der Form nicht immer akzeptiert werden können. Es handelt sich hierbei u.a. um Listen als E-Mails ohne Unterschrift und Stempel , um pdf-Dateien mit handschriftlich ausgefüllten Angaben etc..
Ich gehe davon aus, dass Sie mit den Mitgliedsunternehmen eine Form abstimmen, die einem offiziellen Charakter entspricht, der von der Bundespolizei auch akzeptiert werden kann.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Übermittlung der Daten zu ermöglichen, bitte ich Sie daher, die erforderlichen Informationen tabellarisch und elektronisch lesbar, ausschließlich zusätzlich im PDF- oder Bildformat (z.B. .pdf, .jpg, .btf) zu übermitteln. Sollten die Informationen nur als PDF oder Bildformat vorliegen, kann nicht gewährleistet werden, dass diese weiterverarbeitet werden können.
Die als Anlage beigefügte Tabelle könnte Ihnen dabei gegebenenfalls als Ausgangsmuster dienen (Anmerkung: siehe Anlage ganz unten).
Zum Verfahren:
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, müssen die Betriebe
zuerst die zuständigen Dienststellen der Bundespolizei informieren undbei einer nachrichtlichen Übermittlung an das BMEL ( 721@bmel.bund.de
Sollten Betriebe bereits Listen mit Informationen übermittelt haben, so ist dies bei einer erneuten Übersendung mitzuteilen.