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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Gemeinsamer Antrag

Ergebnisse Flächenmonitoring in FIONA veröffentlicht


Hinweise zu den Ergebnissen aus dem Flächenüberwachungssystem für die Flächenkontrollen 2023 und Änderung der Anträge bis 30.September 2023.


Ab diesem Jahr erfolgen die Flächenkontrollen für alle Flächenmaßnahmen des Gemeinsamen Antrags mit Beteiligung von EU-Finanzmitteln (Direktzahlungen einschließlich Öko-Regelungen, AZL, FAKT II, LPR-A, UZW) sowie die Steillagenförderung Grünland (SLG) mit Unterstützung durch die automatisierte Analyse der Antragsgeometrien anhand Sentinel-Satellitendatenbildreihen.

Dies wird als „Flächenüberwachungssystem AMS“ bezeichnet. Die Ergebnisse aus dem AMS werden den antragstellenden Personen als Warnhinweise in FIONA zur Verfügung gestellt, damit aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls noch Antragsgeometrien bzw. Angaben zur Fläche korrigiert werden können. Änderungen sind bis einschließlich 30. September 2023 über FIONA möglich. Damit die Änderungen gültig werden ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag nach einer Änderung erneut elektronisch eingereicht wird.


Die Hinweise aus der Satellitendatenauswertung für die beantragten Kulturarten sind für die antragstellenden Betriebe in FIONA verfügbar und können im Reiter „Karten / Kontrolle durch Monitoring / Kulturartenerkennung“ ab 11. September 2023 eingesehen werden.
Antragsteller haben jetzt bis einschließlich 30. September 2023 die Möglichkeit, die über das Flächenüberwachungssystem AMS ermittelten Hinweise auf Abweichungen zwischen den Antragsangaben und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls durch die Korrektur der Antragsgeometrien in FIONA-GIS bzw. durch Korrektur des Nutzungscodes oder einer Rücknahme der für eine Fläche beantragten Maßnahme zu beheben und so Sanktionen vermeiden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, ob weitere Fehler und Hinweise für Ihren Antrag in FIONA vorhanden sind. Auch diese können weiter korrigiert werden (siehe Infoblatt vom 26.07.2023 auf der Homepage zu FIONA: „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2023“). Damit durchgeführte Änderungen rechtswirksam werden, müssen Sie Ihren Antrag erneut elektronisch einreichen. Sanktionsfreie Anpassungen der Antragsangaben sind nach dem 30. September 2023 nicht mehr möglich.



Autor: MLR



 

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