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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Herdenschutz

Förderkulisse „Wolfprävention“ ausgewiesen


Umweltminister Franz Untersteller: „Das Land erstattet den Nutztierhalterhaltern im Nordschwarzwald 90 Prozent ihrer Kosten zum Schutz vor Wolfsübergriffen.“

Das Umweltministerium hat am 25. Mai 2018 eine „Förderkulisse Wolfprävention“ im Nordschwarzwald ausgewiesen. Innerhalb der Förderkulisse übernimmt das Land 90 Prozent der Kosten, die Schaf-, Ziegen und Gehegewildhaltern bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Hierzu zählt insbesondere eine lückenlose Umzäunung mit Elektrozäunen. Ferner fördert das Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Mindestgröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.950 Euro.

Alles Infos zum Wolf



„Mit dem bedauerlichen Vorfall Ende April, bei dem nach der Attacke eines Wolfes insgesamt 44 Schafe getötet wurden, ist nun nachgewiesen, dass sich der Wolf seit einem halben Jahr im Nordschwarzwald aufhält. Wir unterstützen daher die Nutztierhalter finanziell dabei, weitere Übergriffe des Wolfes möglichst zu verhindern“, sagte Umweltminister Franz Untersteller.

Der Landesbauernverband zur Förderkulisse

Im bundesweiten Vergleich sei die finanzielle Erstattung überdurchschnittlich hoch, betonte der Minister. „Unser Ziel ist es, wie in anderen Bundesländern mit sesshaften Wölfen auch, ein Nebeneinander der für die Natur- und Landschaftspflege unverzichtbaren Weidetierhaltung und des europaweit streng geschützten Wolfes zu ermöglichen.“

Erstes offizielles Wolfsterritorium im Land
Ein Wolfsterritorium weist eine durchschnittliche Größe von rund 200 Quadratkilometern auf. Da aber die genaue Lage des Wolfsterritoriums im Nordschwarzwald derzeit noch nicht bekannt ist, hat das Ministerium als Förderkulisse vorsorglich ein rund 3700 Quadratkilometer großes Gebiet abgegrenzt, das alle Gemeinden und deren Gemarkungsflächen umfasst, die in einem 30-Kilometer-Radius um den Mittelpunkt der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt ausgewerteten Wolfsnachweise im wahrscheinlichen Revier des Wolfes liegen. Bei Bedarf kann die Kulisse neuen Erkenntnissen angepasst werden.

Schutzmaßnahmen gelten nicht für Einder und Pferde
„Wichtig ist nun, dass die Weidetiere möglichst bald umfassend und ausreichend geschützt werden, damit der Wolf nicht lernt, dass unzureichend geschützte Nutztiere eine leichte Beute sind,“ sagte Minister Untersteller. „Um diesen Schutz zu ermöglichen, haben wir das Förderprogramm aufgelegt.“

Entschädigung nur bei richtiger Zäunung
Unabhängig davon hat das Ministerium den Nutztierhaltern eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Danach ist ein Ersatz für vom Wolf verursachte Schäden in der Förderkulisse nur noch möglich, wenn die Nutztiere zum Zeitpunkt eines Übergriffs ordnungsgemäß mit einer lückenlosen Umzäunung geschützt waren.

Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde nicht förderfähig
Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde sind bis auf Weiteres nicht förderfähig, da Übergriffe auf Rinder und Pferde selten sind und der Aufwand, sie zu umzäunen, in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Sollte ein Wolf doch Rinder und Pferde attackieren, werden etwaige Schäden auch innerhalb der Förderkulisse wie bisher unabhängig von der Durchführung von speziellen Schutzmaßnahmen erstattet.

Prosition des Landesbauernverbandes

Gemeinsames Prositionspapier der Landnutzerverbände zum Wolf

 

Ergänzende Informationen:

Wo genau liegt die Förderkulisse Wolfprävention?
Eine Übersicht der in der Förderkulisse Wolfprävention liegenden Städte und Gemeinden ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Anschaffung von technischen Mitteln in der Schaf- und Ziegenhaltung sowie in der Gehegehaltung von Schalenwild, die dem heutigen Erkenntnisstand für Maßnahmen zur Wolfsprävention entsprechen.

In der Förderkulisse wird die Anschaffung folgender Materialien gefördert:

  • Elektrozaungerät, mindestens 4.000 Volt bei 500 Ohm, Impulsenergie mindestens 1 Joule, Zubehör (Grundausstattung) mit/ohne Solar,
  • Elektronetzzaun (mindestens 90 cm Höhe, mindestens 5 Litzen, maximal 20 cm Bodenabstand der unteren stromführenden Litze),
  • Flatterband/Breitbandlitze bzw. Drahtlitze und Zaunpfosten sowie Zubehör,
  • Knotengitter-Zaunmaterial zur untergrabungssicheren Ergänzung bestehender Festzäune,
  • Elektrolitze und Zubehör zur untergrabungssicheren Ergänzung bestehender Festzäune,
  • dauerhaft installierte Erdungsstäbe.

Darüber hinaus wird die Ausbildung und der Unterhalt von Herdenschutzhunden mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 1.950 Euro je Jahr und Hund gefördert. In dieser Pauschale sind enthalten:

  • Kosten für die Ausbildung der Hunde einschließlich Eignungsprüfung,
  • Tierarztkosten und Kosten für Medikamente,
  • Futterkosten,
  • Unterbringung,
  • Versicherung,
  • Kosten für die Qualifikation von Personen, die mit Herdenschutzhunden arbeiten.

Was kosten die Herdenschutzmaßnahmen?
Wie viel die Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen kostet, hängt sehr stark von den individuellen Umständen der jeweiligen Nutztierhalter ab. Hierzu gehören zum Beispiel die Größe der Herde, die Anzahl der Koppeln, die Topographie vor Ort oder die bereits nach Landwirtschafts- und Tierschutzgesetz vorhandenen Schutzmaßnahmen. Eine wichtige Rolle spielt auch, für welche konkreten Schutzmaßnahmen sich die einzelnen Halter entscheiden. Eine generelle Aussage zu den Kosten ist daher nicht möglich.

Wie viele Finanzmittel stehen für die Herdenschutzmaßnahmen bereit?
Für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen wurde kein spezieller Fördertopf eingerichtet. Vielmehr werden die Maßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert. Für die Landschaftspflegerichtlinie stehen im Jahr 2018 insgesamt rund 63 Millionen Euro zur Verfügung.

Den heutigen Erlass des Umweltministeriums zur Förderkulisse Wolfprävention, weiterführende Informationen zum Wolfsmanagement des Landes, Verhaltenshinweisen bei einer Begegnung mit dem Wolf und Hinweise für Nutztierhalterinnen und -halter sowie zur Landschaftspflegerichtlinie finden Sie unter folgenden Adressen im Internet:


Erlass Präventionsmaßnahmen

PDF-Datei (470 kB)


Leitfaden Wolf

PDF-Datei (1591 kB)



Autor: UM



 

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