Sachkunde
Fortbildung zur Ferkelkastration
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Nach § 6 (6) der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind sachkundige Personen, die die Isoflurannarkose zur Kastration einsetzen, verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung des Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen. Zudem sind auch die praktischen Fähigkeiten im gleichen Rhythmus von einem Tierarzt überprüfen und dokumentieren zu lassen. Die Nachweise darüber sind den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.Dazu bietet die LSZ Boxberg regelmäßig Fortbildungen an.
Die LSZ Boxberg bietet nun drei Abendtermine für die Fortbildungsschulung in digitaler Form via Webex an, in welchen aktuelle Inhalte vermittelt werden und nach FerkBetSachkV als Schulung anerkannt sind.
Weitere Termine sind für 2024 geplant.
Termine und Anmeldung: https://fortbildung-lsz.lgl-bw.de/lsz/webbasys/index.php?kathaupt=1&katid=9&katvaterid=0&katname=Ferkelkastration#inhalt
Autor: Bauer, LBV