Forstreformgesetz
Gesetzentwurf bis 16. November 2018 kommentieren
Forstreformgesetz auf Beteiligungsportal kommentieren
Die Organisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg steht aufgrund des Kartellrechtsverfahrens, der Änderung des § 46 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und des Koalitionsvertrags der Regierungsfraktionen vor tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherige Forstorganisation mit dem Einheitsforstamt als prägendem Element kann nicht mehr erhalten bleiben.
Das Forstreformgesetz befindet sich noch bis zum 16. November in der Anhörung. Der Landesbauernverband (LBV) hat ebenfalls dazu Stellung genommen. Jeder kann das Forstreformgesetz bis zum 16. November 2018, 17.00 Uhr, kommentieren.
Autor: Klett, LBV