Erosionsschutz
GLÖZ 5 Merkblatt zur Begrenzung von Erosion veröffentlicht
Im Zuge der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben sich die Einstufungskriterien bei der Ausweisung der Erosionsgefährungsflächen (Wasser und Wind) geändert. Die Vorgaben zur Bewirtschaftung findet sich im sogenannten GLÖZ 5-Standard der Konditionalität. Wesentlich ist, dass nun der sogenannte Regenerosivitätsfaktor von den Bundesländern verbindlich herangezogen werden muss.
Den Bundesländern steht es jedoch frei, von den Vorgaben (betrifft vor allem ein Pflugverbot zwischen 1.12. und 15.2.) in GLÖZ 5 abweichende Regelungen zu treffen, sofern diese "gleichwertig sind" zu den Vorgaben des Bundes sind. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun ein entsprechendes Merkblatt mit diesen Maßnahmen veröffentlicht.
Autor: Böhnlein (LBV), MLR