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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Blauzungenkrankheit

Impfung weiter möglich


Tur LBV-Themenseite www.lbv-bw.de/Blauzungenkrankheit

Das Land Baden-Württemberg hat mittels Allgemeinverfügung erlassen, dass die Impfung gegen Serotyp 4 und Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin erlaubt ist. Damit der BTV-Freiheitsstatus im Land aufrechterhalten bzw. für das nicht freie Gebiet erreicht werden kann, ist auch künftig bei Rindern, Schafen und Ziegen eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erforderlich, da aus benachbarten Regionen nach wie vor ein hoher Infektionsdruck besteht.



Die Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit auf freiwilliger Basis wird wie in den zurückliegenden Jahren vom Land und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finanziell gefördert. Nach derzeitigen Stand könnte der BTV-Freiheitsstatus für das nicht freie Gebiet in Baden-Württemberg im Verlauf des Jahres erreicht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein weiterer Fall in Baden-Württemberg mehr auftritt. Um diesem vorzubeugen, ist eine hohe Impfquote notwendig, da der Serotyp 4 in Frankreich endemisch vorkommt und so jederzeit ein Eintrag nach Deutschland möglich ist. Zudem gelten Frankreich und die Schweiz als Restriktionsgebiete für den Serotyp 8.

Geimpfte Tiere sind zuverlässig vor einer Infektion geschützt. Ein erneutes Auftreten von BTV in Baden-Württemberg würde zur erneuten Ausweißung von Restriktionsgebieten und damit verbundenen Handelsbeschränkungen führen. Auch hier sind geimpfte Tiere im Vorteil, da sie im Ernstfall ohne zusätzliche Untersuchungen verbracht werden können.

Gründe für die Impfung:

  • Die Impfung schützt die Tiere vor einer Infektion
  • In unseren Nachbarländern Frankreich und Schweiz gibt es immer wieder BTV-Fälle, der Infektionsdruck ist dementsprechend hoch.
  • Eine ausreichend hohe Impfquote verringert das Risiko einer Einschleppung enorm
  • Ein erneuter BTV-Ausbruch in Baden-Württemberg führt zu einer Ausweisung einer Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern. Dies führt zu zusätzlichen Auflagen und Kosten für alle Tierhalter empfänglicher Arten in diesem Gebiet.

Hintergrund:
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche (Kategorie C), die bei Wiederkäuern auftreten kann. Das Virus wird durch Stechmücken übertragen. In Baden-Württemberg war BTV zuletzt im Dezember 2018 nachgewiesen worden. Durch mehrere Fälle in den benachbarten Bundesländern in jüngerer Vergangenheit ist aber der westliche Teil von Baden-Württemberg weiterhin noch Teil der Restrikionszone.

Die Allgemeinverfügungen sind auf der MLR-Webseite abrufbar: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/oeffentliche-bekanntmachungen/



Autor: Andrea Bauer, LBV



 

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