Umweltministerium
Kein Entschädigungsfonds für Biberschäden
In Baden-Württemberg wird es auch weiterhin keinen Entschädigungsfonds für Biberschäden geben. Das teilte Umweltminister Franz Untersteller in einem Brief an LBV-Präsident Joachim Rukwied mit.
Das bestehende Bibermanagement, das durch haupt- und ehrenamtliche Biberberater getragen wird, bestünde aus den zentralen Elementen Aufklärung und Beratung Betroffener sowie Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden. Dieses Management habe sich bewährt und solle vor dem Hintergrund der weiteren Ausbreitung des Bibers fortentwickelt werden.
Die Absage an einen Entschädigungsfonds, den über 1.000 Landwirte per Unterschriftenliste gefordert hatten, begründet der Minister hauptsächlich darin, dass der Staat nicht für Schäden, die durch wildlebende Tiere verursacht werden, haften kann. Außerdem müssten dann auch Schäden, die durch andere wildlebende Tiere, wie Krähen, Kormorane, Mäuse etc. verursacht werden, ebenfalls entschädigt werden. Das Land könne aber wirtschaftende Menschen nicht generell gegen Risiken aus der freien Natur absichern. Auch finanziell wäre dies nicht darstellbar.
Juristisch gesehen setze ein Schadensausgleich voraus, dass ein Verschulden oder die Schaffung einer Gefährdungslage gegeben sein müssen. Beides treffe auf ein wildlebendes und herrenloses Tier wie den Biber nicht zu.
Wer von Biberschäden betroffen sei, könne über das Bibermanagement Material erhalten, wie beispielsweise Drahthosen zum Schutz von Bäumen oder Weidezaungeräte zum Schutz von Feldfrüchten. Außerdem erfolge in Einzelfällen zur Konfliktlösung die Entfernung von Biberdämmen oder das Abfangen von Bibern.
In Bayern sei die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für notwendig erachtet worden, da der Biber dort aktiv angesiedelt wurde - anders als in Baden-Württemberg.
Autor: LBV