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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Verbände-Initiative

Landtag gibt grünes Licht für Volksantrag


Der Landtag Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2020 einstimmig für die Zulassung des Volksantrags "Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg" gestimmt. Nun ist der Weg frei, dass sich das Parlament mit dem Volksantrag befasst. Anfang März hatten der Landesbauernverband (LBV) und der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband für Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) den ersten Volksantrag der Landesgeschichte eingereicht. Dafür hatten die Verbände rund 90.000 Unterschriften gesammelt und dem Landtag übergeben.


Anfang März hatten die Verbände den Volksantrag eingereicht

Zuvor hatte der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Volksantrag für zulässig erklärt. Eine entsprechende Beschlussempfehlung für den  federführenden Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fasste das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. April 2020, einstimmig. „Die erforderliche Anzahl an Unterschriften für einen Volksantrag wurde erreicht und die Unterschriften sind formal korrekt“, sagte der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne).

„Der Volksantrag war Anfang März beim Landtag eingereicht worden. Das Parlament ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten über die Zulässigkeit des Volksantrags zu entscheiden“, so Martin Hahn. Zuständig dafür sind sowohl der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wie auch der federführende Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Das Parlament hat den Volksantrag für zulässig erklärt und muss sich jetzt innerhalb von drei Monaten inhaltlich mit dem Antrag befassen und entscheiden. Dieser Entscheidung geht dann erneut eine Ausschussberatung voraus.

Zeitgleich zur Überweisung an den Ausschuss hatte die Landtagspräsidentin den Volksantrag der Regierung zugleitet, die Stellung nehmen musste, ob der Antrag dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht widerspricht. Bei der Prüfung sei die Regierung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag in keinem Widerspruch zum Grundgesetz und der Landesverfassung stehe. Die im Volksantrag benannten Themenfelder fielen grundsätzlich in die Gesetzgebungskompetenz und folglich in die Entscheidungszuständigkeit des Landtags, so der Ausschussvorsitzende.



Autor: Amstutz, LBV / Landtag BW



 

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