Vegetationsbeginn
Landwirtschaftliche Flächen von Müll und Hundekot freihalten
Auf heimischen Äckern produzieren Bauern neben Getreide frische Produkte wie Salat, Obst und Gemüse, das direkt vom Feld in die Ladentheke kommt. Die Bauern im Land bitten alle Hundehalter, ihre Tiere von diesen Flächen fern zu halten und Hundekot zu entfernen. Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Bauern gleichermaßen, betont der LBV.
Grünland: Futter für Nutztiere
Auf Wiesen produzieren Landwirte Futter für ihre Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können in den Futterkreislauf von Nutztieren gelangen, diese verletzen oder gar vergiften. Zudem kann solcher Müll oder auch Hundespielzeug teure Schäden an Maschinen verursachen.
Rücksichtnahme auf Feld und Flur
Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger nutzen gerne Wege und Flächen, die auch landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Im Frühjahr sind aufgrund von Feldarbeiten die Landwirte ebenfalls verstärkt auf ihren Äckern und Wiesen. Der Bauernverband bittet alle Beteiligten um gegenseitige Rücksichtnahme und ein tolerantes Miteinander.
Hintergrund:
Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wiederaufzunehmen und zu entfernen. Die Behörden können bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro aussprechen.
Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) ist für Hundehalter folgendes geregelt: Ordnungswidrig handelt, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Information für Hundehalter: Der Landesbauernverband hat in einer fünften Auflage einen Informationsflyer für Hundehalter produziert. Dieser unten digital heruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos bestellt werden. Kontakt zum Referat Öffentlichkeitsarbeit
Knigge für Feld und Flur: Die Organisation Information.Medien.Agrar (i.m.a.) hat vergangenes Jahr die Publikation „Knigge für Feld und Flur“ veröffentlicht. Diese kann kostenlos auf www.ima-agrar.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Autor: LBV