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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Maul- und Klauenseuche

Maul- und Klauenseuche in Brandenburg ausgebrochen


Am Freitag, 10. Januar 2025, wurde bei einem Betrieb mit Wasserbüffeln in Brandenburg die Maul- und Klauenseuche (MKS) amtlich festgestellt. Dies ist der erste Fall in Deutschland seit 1988. Im folgenden Beitrag finden Sie allgemeine Informationen zur Maul- und Klauenseuche sowie einen aktuellen Stand darüber, was bisher bekannt ist.



(Stand 07.02.2025, 09:00 Uhr | Dieser Beitrag wird bei Bedarf aktualisiert und/oder ergänzt.)

HIER » finden Sie ein ausführliches Update dieses Beitrags.

Am 11. März 2025 findet um 19 Uhr ein Online-Seminar zur MKS statt. Das MLR, die Tiergesundheitsdienste und die Untersuchungsämter berichten zu den aktuellen Entwicklungen.

Anmeldung hier »

In Kürze:

  • Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem MKS-Fall in einer kleinen Wasserbüffelherde Landkreis Märkisch-Oderland um ein lokales Geschehen.
  • Für den Menschen besteht keine Gefahr, auch nicht durch den Konsum von Fleischerzeugnissen, pasteurisierter Milch sowie daraus hergestellten Milchprodukten.
  • Es kommt nun darauf an, mit allen verfügbaren Mitteln schnellstmöglich die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und vor Ort zu eliminieren. Die entsprechenden Maßnahmen wurden von den zuständigen Veterinärämtern bereits eingeleitet.
  • Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer und verschiedene Zootiere betrifft.
  • Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. MKS-kranke Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Es besteht ein hohes Risiko einer indirekten Ansteckung durch kontaminierte Futterreste, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen.
  • Alle Tierhalter sind aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und nochmals zu verstärken.

Der aktuelle Fall in Brandenburg

Bei einer Wasserbüffelherde mit 14 Tieren in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) wurde am 10.01.2025 die Maul- und Klauenseuche festgestellt. 3 Wasserbüffel waren bereits verendet, die restlichen 11 Tiere wurden umgehend getötet. Über die Eintragungsquelle gibt es noch keine Informationen.

In einem Kontaktbetrieb im Landkreis Oder-Spree wurden vorsorglich am 13.01.2025 die 55 Schafe und Ziegen sowie 3 Rinder gekeult. Diese Maßnahme sei notwendig, da der Betrieb Heu aus dem Ausbruchsbetrieb erhalten hatte und nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses mit dem Virus kontaminiert war. Zudem wurden bereits am 11.01.2025 in einem weiteren Betrieb 170 Schweine vorsorglich getötet. Dieser Betrieb befindet sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ausbruchsbetrieb.

Um den Ausbruchsbetrieb wurden entsprechende Restriktionszonen ausgewiesen. Um den Ausbruchsbetrieb wurde im Radius von 3 Kilometern eine Schutzzone eingerichtet, das Gebiet im Radius von 10 Kilometern wurde zur Überwachungszone erklärt. Die Maßnahmen in der Schutzzone gelten für mindestens 15 Tage, die Überwachungsszone bleibt für mindestens 30 Tage bestehen. In diesem Zeitraum darf aus diesem Gebiet u.a. kein empfängliches Tier oder Produkte von diesen verbracht werden. Neben dem Landkreis Märkisch-Oderland ist auch der Kreis Barmin und die Stadt Berlin von den Restriktionen betroffen. Innerhalb der Restriktionszonen befinden sich weitere Tierhaltungen, darunter u.a. auch mehrere größere Milchviehbetriebe, die aktuell keinen Abnehmer für ihre Milch haben. 

Die Europäische Union hat inzwischen einen entsprechenden Durchführungsbeschluss veröffentlicht und damit auch die Sperrzonen offiziell bestätigt. Diese dienen als Grundlage für die Regionalisierung in der Vermarktung innerhalb der EU. Der Beschluss sieht vor, dass die Sperrzonen bis zum 11.2.2025 bestehen bleiben.

Durchfuehrungsbeschluss (EU) 2025/87 | 13.01.2025 | betreffend bestimmte vorläufige Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche in D

Das Land Brandenburg hat mittels Eilverordnung ein 72-stündiges Transportverbot für alle Klauentiere verhängt. Diese kommt auch in Berlin zur Anwendung. Die Eilverordnung wurde am Montag (13.01.25) für weitere 48 Stunden verlängert und gilt damit bis einschließlich 15.01.25.  Die Eilverordnung wurde ein zweites Mal bis zum 17.01.25 verlängert, seit dem 18.01.2025 sind Tiertransporte in Brandenburg wieder möglich. Berlin hat die Allgemeinverfügung noch bis voraussichtlich 22.01.2025 verlängert. Für die bevorstehende Grüne Woche in Berlin wurde zudem die Ausstellung von Klauentieren untersagt. Zahlreiche Tierparks in Berlin sind ebenfalls aktuell geschlossen.

Das FLI hat am 11.01.25 veröffentlicht, dass es sich bei dem Fall in Brandenburg um den Serotypen O handelt. Dieser kommt v.a. im Nahen Osten und Asien vor. In der nationalen Antigen-Datenbank wäre der entsprechende Stamm vorhanden, sodass innerhalb weniger Tage ein passender Impfstoff produziert werden könnte. Ob man sich zu einer Impfung entscheidet, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch offen.

Am Donnerstag, 16.01.2025, wurde ein zweiter Verdachtsfall bekannt. Der verdächtige Betrieb im Landkreis Barmin mit Pferden und Ziegen liegt innerhalb der Überwachungszone. Wie das FLI jedoch am 17.01.2025 mitteilte, hat sich dieser Verdacht glücklicherweise nicht bestätigt, die Proben waren negativ aus MKS getestet worden.

Das Land Brandenburg hat auf seiner Webseite alle aktuellen Informationen zusammengestellt: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/maul-und-klauenseuche/

Zur Themenseite des betroffenen Landkreis Märkisch Oderland gelangen Sie hier: https://www.maerkisch-oderland.de/leben-wohnen/wohnen/landwirtschaft-umwelt-tier/veterinaerangelegenheiten-und-lebensmittelueberwachung/maul-und-klauenseuche

Die Allgemeinverfügungen sowie die Übersicht der Sperrzonen für Berlin finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/tierseuchen/artikel.1519882.php

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Liquiditätsprogramm für alle landwirtschaftlichen Betriebe geöffnet, die von den Auswirkungen der MKS betroffen sind. Das Programm steht allen Landwirten offen, die einen Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen können, der auf die Seuche zurückzuführen ist. Das Liquiditätsprogramm bietet zinsgünstige Darlehen mit Laufzeiten von vier, sechs oder zehn Jahren. Diese Mittel können für notwendige betriebliche Ausgaben genutzt werden. Näheres finden Sie hier: https://www.rentenbank.de/presse/Rentenbank-oeffnet-ihr-Programm-Liquiditaetssicherung-fuer-Schaeden-durch-die-Maul-und-Klauenseuche/

 

Auswirkungen auf den Handel

Durch den Ausbruch hat Deutschland seinen Freiheitsstatus verloren.

Dies bedeutet, dass im Drittlandshandel zukünftig ggf. nicht mehr alle Warenströme aufrecht erhalten werden können. Zahlreiche Länder haben bereits angekündigt, den Handel vorerst zu stoppen. Dies ist v.a. auch in Hinblick auf die Vermarktung von tierischen Nebenprodukten ein nicht unwesentliches Problem. 

Auch der Wegfall von UK, als wichtigster Exportpartner, führt zu Problemen am Markt. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Länder Einfuhrsperren für verschiedene deutsche Produkte erlassen.

Nach Schätzungen des DBV hat Deutschland im Jahr 2023 lebende Tiere sowie tierische Produkte (Rind, Schwein, Schaf, Ziege) im Wert von 3,6 Milliarden Euro in Drittländer exportiert, davon etwa 29 % in das Vereinigte Königreich.

Auf der Grünen Woche wurden zahlreiche Gespräche geführt, einerseits zwischen den Branchenverbänden, aber auch mit Vertretern diverser Drittstaaten, um diese zu überzeugen, das Regionalisierungskonzept anzuerkennen.

Nach ersten Informationen wird Neuseeland das Regionalisierungskonzept anerkennen. Auch in Großbritannien zeichnen sich erste Zugeständnisse ab.

Die Niederlande haben vorsorglich vorerst ein Importverbot für sieben Tage für deutsche Kälber verhängt. Auch zeichnet sich ab, dass einige exportorientierte EU-Staaten deutsches Schweinefleisch und deutsche Rohmilch im Einkauf meiden, da sie für sich selbst Einschränkungen im Export dadurch fürchten. Dem Vernehmen nach haben die Niederlande den Kälberhandel zum 23.01.2025 wieder aufgenommen.

Innerhalb der EU sind Transporte außerhalb der Sperrzonen grundsätzlich weiterhin möglich. Durch den Verlust des MKS-Freiheitsstatus nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Das bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch von Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen oder Samen und Blutprodukten aktuell kaum mehr möglich ist.

Die Wiedererlangung des Freiheitsstatus ist frühestens 3 Monate nach erfolgreicher Seuchenbekämpfung wieder möglich. Bis alle Handelszertifikate wieder in Kraft treten, kann es jedoch deutlich u.U. deutlich länger dauern, da diese teilweise andere Fristen enthalten.

In Baden-Württemberg werden laut Angaben des Statistischen Landesamtes aktuell 885 000 Rinder, 1 266 000 Schweine, 208 000 Schafe und 35 000 Ziegen gehalten (vgl. https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2025012)

Auswirkungen auf Baden-Württemberg

Durch die Einschränkungen im Drittlandsexport für Erzeugnisse der empfänglichen Tierarten kann es auch hier in Baden-Württemberg zu Verschiebungen der Handelströme oder Wegfall von bisherigen Handelsbeziehungen kommen. Auch das vorübergehende Importverbot von Kälbern in die Niederlande zeigt sich bereits im regionalen Viehhandel, da Kälber teilweise nicht mehr abgeholt werden. Das ganze Ausmaß des Seuchenausbruches wird sich aber erst vollständig in den nächsten Wochen abzeichnen, wenn endgültig klar ist, welche Handelssperren für welche Produkte gelten und dann ggf. alternative Absatzwege für bisher exportierte Ware gesucht werden muss.

Das Land sieht sich gut vorbereitet, Minister Hauk appelliert zudem an alle Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter zu intensivieren und strikt einzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Themenseite des MLR: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/maul-und-klauenseuche

 

Auswirkungen einer möglichen Impfung

Grundsätzlich gibt es seit 1992 ein Impfverbot gegen MKS in Deutschland. Es besteht allerdings die Option, im Rahmen der Seuchenbekämpfung befristet eine Impfung wieder zuzulassen, abgestimmt auf den vorherrschenden Serotyp. Hier gibt es unterschiedliche Strategien. Allerdings hat auch die Anwendung einer Impfung Auswirkungen auf den Handel, i.d.R. kann hier der Seuchenfreiheitsstatus erst wieder beantragt werden, 6 Monate nachdem das letzte geimpfte Tier geschlachtet wurde. Solange noch geimpfte Tiere vorhanden sind, wird der Drittlandsexport voraussichtlich nicht wieder aufgenommen, da viele Handelszertifikate dieses ebenfalls ausschließen.

Bei der Impfung gegen MKS handelt es sich eindeutig um ein Instrument der Seuchenbekämpfung und nicht der Prävention. Der Impfstoff kann die Infektion nicht verhindern, aber die klinischen Symptome und auch die Virusausscheidung deutlich reduzieren. Dadurch kommt es zu weniger Infektionen und man gewinnt Zeit in der Seuchenbekämpfung. Da der Impfstoff spezifisch auf den vorherrschenden Serotyp abgestimmt sein muss, ist eine präventive flächendeckende Impfung zudem wenig zielführend.

Der Einsatz einer Notimpfung muss immer gut abgewogen werden. So muss die Notwendigkeit dargelegt werden können. Dies wäre beispielsweise der Fall, sollte es noch weitere positive Betriebe geben und man davon ausgehen muss, dass das Virus sich weiter verbreitet. Das FLI wäre dann in der Lage, innerhalb von wenigen Tagen eine ausreichende Menge an Impfdosen zu produzieren. Aktuell laufen die Abwägungen, ob vorsorglich schon Impfdosen produziert werden sollen. Die Kosten dafür müssen die Bundesländer tragen.

Brandenburg hat am 20.01.2025 die Impfstoffbank aktiviert. Dabei handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme. Dies dient aktuell lediglich dazu, die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen, bedeutet jedoch nicht, dass die Impfung tatsächlich angewendet wird! Zum jetzigen Stand ist nicht vorgesehen, die Impfung durchzuführen. Nach der Aktivierung der Impfstoffbank dauert es mindestens 6 Tage, bis die Impfdosen bereitgestellt werden können. Die Kosten dafür werden auf alle Bundesländer verteilt. Nach Herstellung ist der Impfstoff 18 Monate haltbar. Sofern hergestellter Impfstoff nicht zur Anwendung in Deutschland kommt, kann dieser ggf. in andere Länder, in denen der gleiche Serotyp vorherrscht, abgegeben werden.

 

Hintergrundinformationen:

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, Kameliden, aber auch zahlreiche Wild- und Zootiere) betrifft. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis sieben Tage. Die Infektion erfolgt i.d.R. über die Nasen- oder Maulschleimhaut, beispielsweise durch virushaltige Atemluft oder Speichel.  Aber auch eine indirekte Übertragung durch kontaminiertes Futter oder virushaltiger Harn, Kot oder Milch sowie Aphtenmaterial ist möglich. Dabei kann die Übertragung sowohl durch belebte Vektoren, z.B. Mensch, als auch unbelebte Vektoren, z.B. Fahrzeuge, erfolgen. Zudem ist das Virus äußert unempflindlich gegen äußere Einflüsse und kann daher lange in der Umwelt überdauern.

In Europa war der letzte Fall 2011 in Bulgarien aufgetreten. Zuvor gab es 2001 ein großes Seuchengeschehen in Großbritannien. Weltweit kommt das Virus allerdings endemisch in der Türkei, im Nahen Osten und vielen Ländern in Afrika, Asien und Südamerika vor.

Für den Mensch stellt MKS keine Gefahr dar, Milch, Fleisch und sonstige tierische Produkte können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden. Dies bestätigt auch eine aktuelle Stellungnahme des BfR (vgl. https://www.bfr.bund.de/cm/343/maul-und-klauenseuche-bei-paarhufern-keine-gefahr-fuer-den-menschen-durch-lebensmittelverzehr.pdf). Zudem sei darauf hinzuweisen, dass MKS in keinerlei Zusammenhang mit der Hand-Mund-Fuß-Krankheit steht, die häufig bei Kleinkindern vorkommt. Hierbei handelt es sich um völlig unterschiedliche Erreger.

Weitere allgemeine Informationen zur MKS finden Sie auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/maul-und-klauenseuche/ und des BMEL https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/mks.html

Mögliche Klinik und Symptome bei Rindern:

  • Inkubationszeit 2 – 7 Tage
  • Fieber
  • Milchrückgang
  • Aphten (entzündete Bläschen) auf Zunge und Maulschleimhaut sowie an Klauen und Euter
  • Vermehrtes Speicheln
  • Herzschädigung bei Kälbern

         ⇒Ähnlichkeit mit Blauzunge!

Mögliche Klinik und Symptome bei Schafen und Ziegen:

  • Inkubationszeit 1 – 6 Tage
  • Oftmals keine oder nur schwache Symptome!
  • Lahmheit
  • Fieber
  • Aphten an Klauen und Maulschleimhaut
  • Lämmersterben

Mögliche Klinik und Symptome bei Schweinen:

  • Inkubationszeit 2 – 12 Tage
  • Lahmheit
  • Fieber
  • Aphten v.a. an den Klauen und teilweise an der Maulschleimhaut oder am Rüssel
  • Ferkelsterben


Autor: ab



 

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