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Vogelgrippe

Minister Hauk sensibilisiert für Geflügelpestprävention


Zur LBV-Themenseite www.lbv-bw.de/Gefluegelpest

„Seit Mitte Oktober 2021 häufen sich Meldungen über Geflügelpestausbrüche (HPAIV H5) bei Wildvögeln in Deutschland und Europa. Diese könnten Vorboten eines größeren Seuchengeschehens in den kommenden Wochen und Monaten sein. Es ist daher besonders wichtig, schon jetzt tätig zu werden und die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände und Vogelhaltungen zu verhindern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (02. November) in Stuttgart.



Nach dem seit dem 21. April 2021 geltenden EU-Tiergesundheitsrecht sind die Tierhalterinnen und Tierhalter im Rahmen ihrer Eigenverantwortung unter anderem für die Gesundheit ihrer Tiere und nun noch stärker als bisher für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen mitverantwortlich und haben daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt auch zum Schutz vor wildlebenden Tieren. Die zu ergreifenden Maßnahmen können die Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Errichtung von Netzen sowie die Reinigung und Desinfektion sowie Insekten- und Nagetierbekämpfung umfassen, soweit dies erforderlich ist.

„Um für einen Ausbruch der Geflügelpest vorbereitet zu sein, bitte ich die Geflügelhalterinnen und -halter sich mit den zuständigen Veterinärbehörden abzustimmen, sofern Ausnahmen von der Aufstallungspflicht bei einer Aufstallungsanordnung oder vom Vermarktungsverbot in einem Geflügelpestrestriktionsgebiet beantragt werden sollen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen frühzeitig mit den zuständigen Veterinärbehörden im Vorfeld eines Seuchenausbruchs geklärt werden, können Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden“, so Minister Hauk.

Darüber hinaus sind Unternehmen, Angehörige der mit Tieren befassten Berufe und Heimtierhalter angehalten, bei den vorbeugenden und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen mit der zuständigen Behörde zusammenzuarbeiten.

Hintergrundinformationen:

In Deutschland und Europa gab es von Ende Oktober 2020 bis April 2021 das bisher größte Geflügelpestgeschehen (hochpathogene aviäre Influenza (HPAI H5) mit unterschiedlichen Subtypen). Dieses ist über den vergangenen Sommer nicht ganz zum Erliegen gekommen. Seit Mitte Oktober 2021 gibt es wieder vermehrt Funde von HPAI-infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie bei einer Wildente in Bayern und Geflügelpestausbrüche in benachbarten Staaten. Zudem wurden Seuchenausbrüche bei Mastgeflügel und gehaltenen Vögeln festgestellt.

Da das Risiko eines erneuten Aufflammens der Geflügelpest HPAI H5 durch die bereits in der Wildvogelpopulation vorhandenen aviären Influenzaviren HPAI H5 und auch für Seucheneinträge in Geflügelbestände und Vogelhaltungen hoch ist, ist die Einhaltung von Biosicherheits- bzw. Hygienemaßnahmen ganz entscheidend.

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tieren aus unverdächtiger Herkunft

Bei Fragen können sich Tierhalterinnen und Tierhalter an die in ihrem Kreis zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) beim Landratsamt oder Bürgermeisteramt in Stadtkreisen wenden.



Autor: MLR



 

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