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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Afrikanische Schweinepest

Neuer ASP-Fall in Baden-Württemberg


Wie das MLR am 07.03.2025 mitteilte, wurde bei Mannheim bei einem tot aufgefundenen Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen.



Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 07.03.2025 mitteilte, wurde bei Mannheim bei einem tot aufgefundenen Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen.

Alle Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest finden Sie auf unserer Themenseite: www.lbv-bw.de/Afrikanische Schweinepest »

In Kürze:

  • Der Fundort liegt nördlich der A6 im Norden von Mannheim.
  • Die bereits bestehenden Restriktionszonen und geltenden Maßnahmen vor Ort bleiben unverändert bestehen.
  • Für Schweinehalter: Achten Sie weiter strikt auf die Biosicherheitsmaßnahmen!
  • Für die Bevölkerung: Bitte halten Sie sich an die vor Ort geltenden Auflagen und unterstützen uns damit aktiv bei der Seuchenprävention!

Mit diesem Nachweis gibt es demnach nun 2 Fälle bei Wildschweinen in Baden-Württemberg. Der aktuelle Fund steht vermutlich in direktem Zusammenhang mit dem Geschehen auf hessischer Seite, da der Fundort unweit von dem dortigen Geschehen im Landkreis Bergstraße entfernt ist, wo zuletzt gehäuft Fälle aufgetreten sind. Das Tier wurde bei den präventiven Suchmaßnahmen des TCRH gefunden.

Da das Gebiet aufgrund des 1. Falles letztes Jahr im August bei Hemsbach und den Fällen in Rheinland-Pfalz und Hessen bereits innerhalb der Sperrzone II liegt, bleiben die Restriktionen vorerst unverändert bestehen.

Es gilt weiterhin, die Ausbreitung im Wildschweinebestand einzudämmen und ein Überspringen auf eine Hausschweinehaltung zu verhindern. Dafür ist es wichtig, Wildschweinfunde sofort zu melden und das bestehende Monitoring weiter durchzuführen.

Zudem appellieren wir an die Bevölkerung vor Ort, die verpflichtenden Maßnahmen gemäß den Allgemeinverfügungen einzuhalten, um gemeinsam die Ausbreitung der Seuche möglichst zu verhindern. Durchgänge und Tore in den Schutzzäunen sind unbedingt geschlossen zu halten. Für Hunde gilt eine Leinenpflicht! Unabhängig von der ASP sollten Hunde in wildschweindichten Gebieten immer an der Leine geführt werden, da Wildschweine auch die für Hunde gefährliche Aujeszkysche Krankheit übertragen können (Mehr dazu »).  Bleiben Sie zudem bitte auf den befestigten Wegen, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder zu Pferd.

Zur Pressemeldung des MLR in voller Länge »

Zur Pressemeldung der Stadt Mannheim »

Alle Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest finden Sie auf unserer Themenseite: www.lbv-bw.de/Afrikanische Schweinepest »



Autor: ab



 

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