Zuckerrüben
Notfallzulassung für Baden-Württemberg erteilt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem
Pflanzenschutzdienst Baden-Württemberg eine Notfallzulassung zur begrenzten Saatgutbehandlung von Zuckerrübensaatgut gegen Blattläuse, die Vergilbungsviren übertragen, mit Cruiser 600 FS erteilt.
Behandeltes Pflanzensaatgut darf in Baden-Württemberg auf insgesamt 12.000 Hektar, in denen 2020 starker Befall festgestellt worden war, vom 1. Januar bis 30. April 2021, unter Auflagen ausgebracht werden. Vorausgegangen waren intensive Bemühungen des Landesbauernverbandes, in denen der Politik die Notwendigkeit einer Notfallzulassung aufgezeigt wurde.
Autor: Modrzejewski, LBV