FFH-Gebiete
Öffentliches Beteiligungsverfahren gestartet
Das Land muss nach einer Verordnung der Europäischen Kommission seine 212 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete rechtsverbindlich ausweisen. Die Verordnungen haben zum Ziel, die jeweiligen Grenzen der gemeldeten FFH-Gebiete kartografisch zu konkretisieren und die Erhaltungsziele für die jeweils in den FFH-Gebieten vorkommenden FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten gebietsbezogen festzulegen. Interessierte können die Entwürfe bis zum 8. Juni 2018 einsehen und Bedenken und Anregungen vorbringen.
Aufgrund einer Verpflichtung der Europäischen Kommission muss Baden-Württemberg seine 212 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete („FFH-Gebiete“) rechtsverbindlich ausweisen, sie flurstückscharf im Maßstab 1:5.000 abgrenzen und die geschützten FFH-Lebensraumtypen und -arten in diesen Gebieten sowie die zugehörigen Erhaltungsziele für jedes Gebiet festlegen. Um dieser Forderung nachzukommen, werden die vier Regierungspräsidien im Land jeweils für ihren Bezirk entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hierzu beginnt am 9. April 2018.
Öffentliches Beteiligungsverfahren startet
Interessierte können die Entwürfe der Verordnungen bis 8. Juni 2018 bei den Regierungspräsidien in Papierform oder auf deren Internetseiten einsehen und ihre Bedenken und Anregungen vorbringen. Die Verfahrensunterlagen werden auch bei den unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern und Stadtkreisen zur kostenlosen digitalen Einsichtnahme bereitgestellt. Außerdem haben Gemeinden, Behörden, Berufsverbände, Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zum Beteiligungsverfahren FFH-Gebiete in Baden-Württemberg
Autor: Amstutz, LBV