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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Schäden durch Saatkrähen


Antrag für eine artenschutzrechtliche Ausnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Seiten des Landkreises Biberach sind wir aufgrund unserer Bemühungen bezüglich der enormen Schäden durch Saatkrähen auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht worden, dass Ausnahmeanträge vom Tötungsverbot von Saatkrähen zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden noch bis Ende nächster Woche beim Landratsamt Biberach (siehe Anlage) gestellt werden können. Bitte beachten Sie, dass bei einer positiven Beschneidung mit einer Gebühr von 57 Euro pro Antrag zu rechnen ist.

Bei Fragen, beim Ausfüllen des Antrages, wenden Sie sich bitte an Herrn Kreeb.

Bitte machen Sie von der Möglichkeit des Einzelantrags innerhalb der kurzen Frist gebrauch, damit dem Landratsamt die Dringlichkeit einer Allgemeinverfügung aufgezeigt werden kann. Diesbezüglich hatten wir Sie in der letzten Woche in unserem Mailing entsprechend informiert.

Bitte stellen Sie in Ihrem Antrag die bereits eingetretenen Schäden, die erfolgten Alternativmaßnahme und die zu erwartenden Schäden, plausibel dar.

Anbei der entsprechende Antrag an das Landratsamt Biberach.

Wir bitten auch, dass Sie Ihre Geschäftsstelle - gerne auch kurz per Mail-  informieren, sollten Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.


Antrag

DOCX-Datei (32 kB)