Afrikanische Schweinepest
Schonzeit für Schwarzwild weiterhin ausgesetzt
Regelungen laut Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
In § 10 Absatz 1 Nummer 7 DVO JWMG wird daher, zunächst bis 16. Februar 2024, für Schwarzwild weiterhin eine ganzjährige Jagdzeit festgelegt. Der Elterntierschutz ist zu beachten. Das Afrikanische Schweinepest (ASP)-Geschehen bei Haus- und Wildschweinen breitet sich weiter aus. Die Tierseuche ist jetzt, sich von Polen aus ausbreitend, in den östlichen Bundesländern aktiv. Es gilt daher als sicher, dass sich die Seuche weiter nach Westen ausbreiten wird und Baden-Württemberg jederzeit erreichen kann.
Ein Ausbruch der ASP in der Wild- und insbesondere Hausschweinepopulation hätte erhebliche Auswirkungen und würde großes Tierleid verursachen. Vor diesem Hintergrund müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Einschleppung der ASP zu verhindern beziehungsweise einen Ausbruch schnellstmöglich einzudämmen. Dabei kommt der Intensivierung der Schwarzwildbejagung zur Reduzierung der Gefahrenlage eine wichtige Schlüsselrolle zu.
- Details zur Afrikanischen Schweinepest auch auf unserer LBV-Themenseite www.lbv-bw.de/AfrikanischeSchweinepest
Autor: Amstutz, LBV / MLR