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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Baden-Württemberg

Status ‚frei von BVD‘


Impfung gegen das Virus der BVD, Einstellung nicht freier Tiere aus dem Ausland oder gegen BVD geimpfter Tiere im freien Gebiet nicht mehr möglich

Die EU-Kommission hat Baden-Württemberg mit Ausnahme des Landkreises Ravensburg als frei von der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Der Status ‚frei von BVD‘ sowie das Tilgungsprogramm im Landkreis Ravensburg sind von großer Bedeutung, um den bisherigen Bekämpfungserfolg im Land und das Tiergesundheitsniveau bei der BVD zu gewährleisten. Damit gilt es auch die erneute Einschleppung dieser verlustreichen und wirtschaftlich bedeutenden Tierseuche in Rinderbestände des Landes zu verhindern. Das bisherige Tilgungsprogramm in Baden-Württemberg, das seit über 10 Jahren im Land verpflichtend und davor auf freiwilliger Basis durchgeführt wurde, konnte damit nun – bis auf einen Kreis – erfolgreich abgeschlossen werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (07. März) in Stuttgart.



Aufgrund eines Seuchenausbruchs im Jahr 2020 in einem Rinderbestand im Landkreis Ravensburg konnte für diesen Kreis bisher noch kein Antrag auf BVD-Freiheit gestellt, sondern lediglich ein Tilgungsprogramm bei der EU-Kommission als Voraussetzung für eine Antragstellung auf Seuchenfreiheit eingereicht werden. „Unser nächstes Ziel ist es, den Freiheitsstatus auch für den Landkreis Ravensburg zu erreichen“, erklärte Minister Hauk.

Damit der BVD-Freiheitsstatus im Land aufrechterhalten beziehungsweise für das nicht freie Gebiet erreicht werden kann, ist die Einstellung nicht freier Rinder aus dem Ausland, die Impfung von Rindern gegen die BVD sowie die Einstellung geimpfter Rinder in die Rinderbestände im freien Gebiet nicht mehr zulässig. Routinemäßige Untersuchungen könnten bei weiterer Impfung von Tieren in BVD-freien Gebieten aufgrund der Feststellung von Antikörpern im Blut falsch-positive Ergebnisse liefern. Dies würde das Erkennen eines Seuchenausbruchs verzögern sowie ein frühzeitiges Einsetzen von Bekämpfungsmaßnahmen erschweren. Zudem müssen die Untersuchungen der neugeborenen Kälber auf BVD weiterhin konsequent durchgeführt werden, um den Freiheitsstaus der Rinderhaltungsbetriebe und des Landes aufrecht

Hintergrundinformationen:

Eine BVD-Infektion kann bei Rindern zu schweren Erkrankungen mit einer hohen Sterblichkeitsrate führen. Bei trächtigen Rindern wird das Virus in der Gebärmutter auf das ungeborene Kalb übertragen. In Abhängigkeit vom Trächtigkeitsstadium kommt es zu Umrindern, Aborten, Missbildungen der ungeborenen Kälber oder zur Geburt von persistent infizierten (PI) Tieren. PI-Tiere entstehen nach einer Infektion im ersten Drittel der Trächtigkeit und scheiden das Virus nach der Geburt lebenslang in großer Menge aus. Damit tragen sie hauptsächlich zur Weiterverbreitung des Seuchengeschehens in den betroffenen Rinderbeständen bei bzw. verursachen bei Abgabe von PI-Tieren an freie Bestände ein neues Seuchengeschehen in weiteren Beständen.

Die BVD wird in Deutschland seit 2011 nach der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) bekämpft. In einigen anderen Staaten gibt es – ebenso wie in Deutschland – seit Jahren innerstaatliche Bekämpfungsprogramme gegen diese Tierseuche. Mit dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht wird die BVD-Bekämpfung seit 21. April 2021 auf der EU-Ebene einheitlich geregelt. Bei der BVD handelt es sich danach um eine gelistete Tierseuche der Kategorie C, die für einige EU-Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es ein Tilgungsprogramm für diese Seuche gibt. Das EU-Tiergesundheitsrecht sieht somit eine Tilgung der BVD auf der Grundlage einer Entscheidung durch die jeweiligen Mitgliedstaaten vor und beinhaltet die Voraussetzungen für die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status „frei von BVD“ sowie die Anforderungen an die Verbringung von Rindern in Rinderbestände.

Ergänzende Hinweise befinden sich hierzu auf der Homepage des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf –Diagnostikzentrum



Autor: MLR



 

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