Giftpflanze
Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut
Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium aus Schleswig-Holstein hat eine ausführliche Broschüre zum Umgang mit Jakobskreuzkraut (JKK) herausgegeben.
Die weitere Ausbreitung von JKK sollte so weit wie möglich verhindert werden. Das gilt vor allem für Weideflächen sowie extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen, auf denen das JKK vorzugsweise wächst. Da auf diesen Flächen häufig Herbizide verboten sind, kann es nicht wie in der konventionellen Landwirtschaft chemisch bekämpft werden.
Hier kommen Sie zu den Informationen "Umgang mit Jakobs-Kreuzkraut"
Autor: Amstutz, LBV