Schweinehaltung
Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung
Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) am 22. Juli mitteilte, will man die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) möglichst unbürokratisch umsetzen. Als landesweite Meldestelle wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) benannt.
Gemäß dem Tierhaltungskennzeichengesetz sollen Schweinehalter (Haltungsabschnitt Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung) bis zum 1. August 2024 der zuständigen Stelle seine Haltungsform (Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio) mitteilen, um anschließend eine entsprechende Kennnummer zugewiesen zu bekommen. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist auch bei einer verspäteten Meldung vorerst nicht mit Sanktionen zu rechnen, sie sollte trotzalledem schnellstmöglich erfolgen. Die Kennnummer ist erforderlich, um zukünftig die Schweine noch vermarkten zu können.
Das LGL hat ein entsprechendes Formular erstellt, das für die Meldung genutzt werden kann. Dieses sowie weitere Informationen zur Meldung finden Sie hier.
Autor: ba