EU-Recht
Umtausch Führerscheine – Klasse T nicht vergessen
Alle Personen, die vor dem 19. Januar 2013 den Führerschein erworben haben, müssen diesen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine Zusammenstellung der jeweiligen Jahrgänge und Termine erstellt.
Dieser Umtausch dient der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, die insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen sollen. Bis zum 19. Januar 2033 sollen dann alle Personen den einheitlichen EU-Führerschein erhalten haben. Nach Ablauf dieser Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Autor: Klett, LBV