Landwirtschaft in der Schule
Verbandsvertreter bei Kultusministerin
Landwirtschaft in der Schule
Seit über vierzig Jahren bietet der sogenannte Beutelsbacher Konsens die Grundsätze für einen neutralen und ausgewogenen Unterricht an Baden-Württembergs Schulen. Das dies oft nicht der Fall ist, zeigten am 17. Juli 2018 Juliane Vees, Präsidentin des Landfrauenverbandes Württemberg-Hohenzollern und Klaus Mugele, Vizepräsident des Landesbauernverbandes (LBV) bei einem Gespräch mit Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann in Stuttgart auf.
Aufbauend aus den Ergebnissen der Landfrauenbefragung zum Mobbing an Bauernkindern erläuterten die Vertreter des Berufsstandes mögliche Ursachen: Von tendenziöse Unterrichtsmaterialien von Nichtregierungsorganisationen (NGO) über fehlerhafte Schulbücher bis hin zur einseitigen Lehrermeinung im Schulunterricht können eine negative Stimmung gegenüber Landwirten und deren Kinder erzeugen. Lädt die Lehrkraft gar Vertreter von Tierrechtsorganisationen in den Unterricht ein, kann die Situation im Klassenverband schon einmal eskalieren.
Neutralität oberstes Gebot
Dr. Eisenmann stellte klar: Der Unterricht sei keine Privatsache und alle Lehrkräfte müssten sich an die Grundsätze des neutralen und ausgewogenen Unterrichts halten, wie im Beutelsbacher Konsens festgelegt. Darauf möchte die Ministerin bei den rund 4500 Schulen im Land erneut einwirken und für das Thema Mobbing sensibilisieren. Bereits bewährte Strukturen wie der Ernährungsführerschein könnten mehr mit der landwirtschaftlichen Produktion verknüpft werden. Die Lehrer-Fortbildung sei hier ein weiterer wichtiger Baustein.
Neue schulische Institutionen geplant
Ab 2019 greift das neue Qualitätskonzept des Kultusministeriums. Die Institutionen, die in Baden-Württemberg die schulische Bildung begleiten, werden umstrukturiert. Unter anderem richtet das Kultusministerium ein Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und ein Institut für Bildungsanalysen ein. Hier könnten die angesprochenen Themen und Probleme ebenfalls einfließen. Ein weiterer Gesprächstermin zwischen Verbandsvertretern und Kultusministerin ist bereits für Januar 2019 geplant.
Hintergrund: Der „Beutelsbacher Konsens“ umfasst drei Prinzipien: (1) Es ist nicht erlaubt, Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern (Überwältigungsverbot). (2) Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen (Kontroversitätsgebot). (3) Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.
Autor: Amstutz, LBV