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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Düngeverordnung

Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufgeben


DBV-Generalsekretär wendet sich an Agrarministerien vor Amtschefkonferenz

Vor der Amtschefkonferenz der Länder-Agrarministerien fordert der Deutsche Bauernverband (DBV), bei der Abgrenzung der so genannten roten Gebiete im Sinne der Düngeverordnung das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben. Die von der EU-Kommission geforderte ausschließliche Fokussierung auf Messwerte in Grundwasserkörpern führt dazu, dass auch viele Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngen, pauschal und großräumig mit Auflagen überzogen werden.



„Die Landwirtschaft erkennt das Ziel des Gewässerschutzes an, fordert aber mit Nachdruck eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise ein. Einigkeit bestand in diesem Sinne zwischen Bund und Ländern und auch mit der EU-Kommission, dass zusätzliche Auflagen nur in den Gebieten greifen sollen, in denen noch tatsächlich Handlungsbedarf für den Gewässerschutz besteht. Die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Anwendungs- und Bilanzdaten ist dabei ein wesentlicher Baustein für einen verursacherbezogenen Gewässerschutz und Voraussetzung für die Akzeptanz in der Landwirtschaft“, erklärt Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, in einem Schreiben an die Amtschefs in dieser Woche. Dies müsse auch gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck vermittelt werden.

Eine stärkere Binnendifferenzierung müsse sich auf ein breites Messstellennetz stützen. Hierfür sind die Länder gefordert, das Messstellennetz auszubauen, um nicht aus Mangel an Messstellen und damit auf Basis unzureichender Datenverfügbarkeit große Gebiete pauschal und Betriebe ungerechtfertigt zusätzlichen schärferen Auflagen zu unterwerfen. Besonders kritisch zu sehen ist es, wenn nicht alle vorhandenen Messstellen für eine stärkere Binnendifferenzierung herangezogen werden bzw. wieder in alte Vorgehensweisen von pauschalen Ausweisungen ganzer „roter Grundwasserkörper“ bei lediglich einer oder wenigen roten Messstellen zurückgefallen wird.



Autor: DBV



 

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