Novellierte Düngeverordnung
Was ist zu beachten?
Hinweis: Die grünen Spalten in Tabelle 3 stellen den optimalen Ausbringzeitpunkt für Düngemittel mit wesentlichem N- bzw. P-Gehalt auf Grün- bzw. Ackerland dar.
Mit der novellierten Düngeverordnung 2020 ist vorgeschrieben, dass jeder Betriebsinhaber spätestens 2 Tage nach jeder Düngungsmaßnahme Folgendes aufzeichnen muss:
- die Bezeichnung und die Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit
- die Art und Menge des ausgebrachten Stoffs
- die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat
- bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamt-N auch die Menge an verfügbarem N
Die Aufzeichnungen können formlos erfolgen. Das LTZ Augustenberg hat hierzu eine Vorlage erstellt (ebenfalls im Download).
Weitere Informationen zum Thema unter: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung
Zur LBV-Themenseite: www.lbv-bw.de/Duengeverordnung
Autor: Herbster, Amstutz, LBV