Tierarzneimittelgesetz
Was ist zu beachten?
Nachdem das nationale Tierarzneimittelgesetz (TAMG) mit geändertem Antibiotikaminimierungskonzept zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) nun ein Hinweisblatt herausgegeben, das alle wichtigen Informationen für Tierhaltende zusammenfasst.
Die Neuregelungen umfassen nun alle Nutztiere, nicht wie bisher nur Masttiere. Nach Beginn der Haltung ist eine einmalige Meldung über die Nutzungsart erforderlich.Die Tierzahlen werden halbjährlich, jeweils bis spätestens 14. Juli bzw. 14. Januar durch den Tierhalter in HI-Tier gemeldet, die Meldung über die eingesetzten antibiotisch wirksamen Arzneimittel erfolgt nun durch den Tierarzt.
Werden keine Antibiotika eingesetzt, muss die Nullmeldung weiterhin durch den Tierhalter erfolgen!
Aus den gemeldeten Daten ermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Kennzahlen, welche der Tierhalter mit seiner betrieblichen Therapiehäufigkeit (bTH) abgleichen muss. Bei Überschreitung der Kennzahlen müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
- Weitere Informationen, auch für Tierärzte, sind bei der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz des Landes abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/landwirtschaft/tierschutz-und-tiergesundheit/tierarzneimittelueberwachung/
Autor: Bauer, LBV