Maul- und Klauenseuche
Wie geht es weiter in Brandenburg?
Am Freitag, 10. Januar 2025, wurde bei einem Betrieb mit Wasserbüffeln in Brandenburg die Maul- und Klauenseuche (MKS) amtlich festgestellt. Dies ist der erste Fall in Deutschland seit 1988.
Veranstaltungshinweis: Am 11. März 2025 findet um 19 Uhr ein Online-Seminar zur MKS statt. Das MLR, die Tiergesundheitsdienste und die Untersuchungsämter berichten zu den aktuellen Entwicklungen.
Anmeldung hier »
In Kürze:
- Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem MKS-Fall in einer kleinen Wasserbüffelherde Landkreis Märkisch-Oderland um ein lokales Geschehen.
- Für den Menschen besteht keine Gefahr, auch nicht durch den Konsum von Fleischerzeugnissen, pasteurisierter Milch sowie daraus hergestellten Milchprodukten.
- Die vor Ort ergriffenen Maßnahmen waren wirkungsvoll, die Ausbreitung der Seuche konnte verhindert werden.
- Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer und verschiedene Zootiere betrifft.
- Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. MKS-kranke Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Es besteht ein hohes Risiko einer indirekten Ansteckung durch kontaminierte Futterreste, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen.
- Alle Tierhalter sind aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und nochmals zu verstärken.
Die Entwicklungen im Zeitraum vom 10. Januar bis zum 24. Februar können Sie im ersten Teil hier » nachlesen.
Wie geht es weiter?
Mit Wirkung zum 25.02.2025 wurde die bisherige Überwachungszone (10 km Radius) in Berlin und Brandenburg gemäß den EU-Vorgaben aufgehoben. Die Sperrzone (3 km Radius) war bereits am 11.02.2025 aufgehoben und in die Überwachungszone überführt worden.
Um allerdings den internationalen Freiheitsstatus der WOAH (World Organisation for Animal Health) wiederzuerlangen, sind weiterhin Maßnahmen notwendig. Aus diesem Grund wurde nun im Radius von 6 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb eine Containment-Zone eingerichtet, welche voraussichtlich bis 11.04.2025 bestehen bleibt. Zu diesem Zeitpunkt läge der Seuchenausbruch dann 3 Monate zurück und der Freiheitsstatus, welcher notwendig für den Drittlandshandel ist, kann wieder beantragt werden.
Was gilt in der Containment-Zone?
Innerhalb dieser Zone gelten weiterhin strikte Auflagen, um eine Erregerverschleppung zu verhindern. So dürfen empfängliche Tierarten (Rind, Schaf, Ziege, Büffel, Cerviden, Kameliden, Reh-, Rot- und Damwild, Haus- und Wildschweinen) u.a. nicht verbracht werden. Auch Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von gehaltenen Tieren gelisteter Arten sind verboten. Die Verbringung von Sperma, Eizellen und Embryonen von gehaltenen Tieren aus Betrieben sowie deren Gewinnung ist untersagt.
Frisches Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse und tierische Nebenprodukte, Fleischerzeugnisse, Rohmilch und Kolostrum, Milcherzeugnisse, Gülle (einschließlich Mist und benutze Einstreu), Häute, Felle, Wolle, Borsten und Federn oder in den Restriktionsgebieten erzeugte Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs und dort erzeugtes Stroh dürfen die Zone ebenfalls nicht verlassen.
Für Tierhaltungen gelten weiterhin hohe Biosicherheitsauflagen.
Bei Wildtieren aus dem gesamten Landkreis Märkisch-Oderland sind von der Jägerschaft Proben zur Untersuchung zu entnehmen. Zudem wird zu einer verstärkten Jagd aufgerufen, innerhalb der Containment-Zone ist allerdings nur Ansitzjagd möglich, Drück- und Bewegungsjagden sind untersagt.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier:
AV LK Maerkisch-Oderland, 24.02.2025
Welche Einschränkungen gibt es im Handel?
Hier finden Sie die Übersicht des BMEL mit allen bekannten Sperren:
Uebersicht Sperrzonen BMEL, Stand 24.03.2025
Von Seiten des BMEL laufen weiterhin Gespräche mit diversen Drittländern, mit dem Ziel, dass diese die Regionalisierung anerkennen. Da würde eine enorme Erleichterung bedeuten, da dann die Handelseinschränkungen nur noch für den unter Restriktionen stehenden Bereich gelten.
Autor: ab