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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Erhöhung Mindestlohn

Wirtschaftlichkeit der Unternehmen wird massiv geschwächt


Gemeinsame Stellungnahmen zu Mindestlohn und geringfügiger Beschäftigung

In gemeinsamen Stellungnahmen zu zwei Referentenentwürfen des Bundesarbeitsministeriums haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) gegen eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen.



DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisiert massiv die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro: „Diese Erhöhung verschärft den bereits bestehenden Wettbewerbsdruck in der Land- und Forstwirtschaft und gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, sondern verdrängt vor allem den Obst- und Gemüseanbau in europäische Regionen mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards. Mit diesem Termin ist zudem die betriebliche Planungssicherheit in Frage gestellt. Wir brauchen einen gestaffelten Übergang.“ Die Verbände fordern für die grüne Branche eine zeitliche Verschiebung der Erhöhung sowie eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Der Präsident des GLFA, Martin Empl, sieht das Eingreifen des Gesetzgebers beim Mindestlohn grundsätzlich kritisch: „Die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein erneuter Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Das lehnen wir grundsätzlich ab. Das Aushandeln von Löhnen ist und bleibt die Aufgabe der Tarifparteien, in die der Staat nicht eingreifen darf.“

Bei den geplanten Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung begrüßen die Verbände die geplante Anhebung der Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro. „Die Erhöhung und Dynamisierung war längst überfällig“, so Rukwied. „Damit haben endlich auch Minijobber bei Mindestlohnerhöhungen am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche.“ Als nicht akzeptabel sehen die Verbände aber die zusätzliche Sozialabgabenlast für Arbeitgeber im sogenannten Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Auch die geplante Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten lehnen die Verbände entschieden ab. „Eine tägliche elektronische Arbeitszeiterfassung unserer geringfügig Beschäftigten belastet die Betriebe mit zusätzlichen Kosten. Vielfach beginnt und endet die Arbeit nicht auf dem Betriebsgelände, so dass jeder Mitarbeiter mit einem mobilen Erfassungsgerät ausgestattet werden müsste. Und es ist völlig unklar, wie der Arbeitgeber die korrekte Bedienung kontrollieren soll“, kritisiert Empl. Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der geringfügigen Beschäftigung soll mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen auch im Jahr 2022 die 70-Tage-Grenze vorübergehend ausgeweitet werden. Außerdem fordern die Verbände eine klarstellende Regelung zur Erleichterung der Prüfung des Merkmals der fehlenden Berufsmäßigkeit bei versicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung.

Die Verbände fordern den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu entwickeln, wie die zusätzlich entstehenden Kosten ausgeglichen werden können.



Autor: Gemeinsame Pressemitteilung von GLFA und DBV



 

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