Bad Wildbad
Wolfsriss bestätigt
Wie in allen bisherigen Fällen von Wolfsrissen im Land waren die angegriffenen Schafe laut Um-weltministerium nicht wolfssicher eingezäunt. Der Eigentümer des getöteten Tieres wird dennoch unbürokratisch entschädigt, auch für das seit dem Vorfall verschwundene Lamm.
Das Umweltministerium weist nochmals darauf hin, dass eine Entschädigung bei unzureichend geschützten Tieren innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention nur noch bis Ende Mai gezahlt wird. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Förderkulisse seit einem Jahr, ab dann ist ein ausreichender Herdenschutz, zum Beispiel eine lückenlose Elektroumzäunung in einer Höhe von 90 Zentimetern, Voraussetzung für Entschädigungszahlungen. Empfohlen wird eine Umzäunung in Höhe von mindestens 105 Zentimetern.
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Autor: Amstutz, LBV