Wildschweinjagd
Zollernalbkreis erlässt Gebühren für Trichinenuntersuchung
Der Zollernalbkreis ist somit der erste Landkreis in Baden-Württemberg, der Jägern die Gebühren erlässt. Der Landesjagdverband hatte seit Monaten auf die Gebührenbefreiung gepocht. Landrat Günther-Martin Pauli war auch der erste in Baden-Württemberg, der sich vor mehreren Jahren erfolgreich, gegen enorme Widerstände für die Abschaffung der Jagdsteuer eingesetzt hatte.
Die Entscheidung, ob Gebühren für die Trichinenprobe erhoben werden oder nicht, obliegt den Kreistagen.
Autor: Landesjagdverband Baden-Württemberg