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Bauernverband Biberach-Sigmaringen e. V.

Bundesrat

Zuchtsauenhaltung im Land massiv bedroht


Harte Vorgaben zwingen Familienbetriebe vermehrt zum Ausstieg

Mit der heutigen Entscheidung im Bundesrat zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde Rechtssicherheit geschaffen. Eine Anpassung der Rechtslage war aufgrund des sogenannten Magdeburger-Urteils längst überfällig und dringend notwendig. Die nun beschlossenen Haltungsvorgaben stellen die Sauenhaltung in Baden-Württemberg allerdings vor gewaltige Herausforderungen. Bereits mit Einführung der Gruppenhaltung im Wartebereich im Jahr 2013 waren deutlich negative strukturelle Folgen zu beobachten. Seit 2010 haben in Baden-Württemberg knapp 60 Prozent der Sauenhalter aufgegeben. Inzwischen halten nur noch rund 900 Betriebe im Land Muttersauen.



Die neuen Regelungen für das Deckzentrum und den Abferkelstall sind vor allem für die bäuerlichen Familienbetriebe wesentlich gravierender als die Einführung der Gruppenhaltung im Jahr 2013, allein weil viele bestehende Ställe aufgrund der vorhandenen Bauhülle nicht entsprechend umgebaut werden können. Die Anforderungen führen zu einem deutlich höheren Managementaufwand und erheblich
höheren Kosten.

„Es ist völlig unverständlich, dass im Bundesrat über die mit allem Nachdruck vorgebrachten Forderungen des Bauernverbandes nach längeren Übergangszeiten hinweggegangen wurde“, betont Klaus Mugele. „Zahlreiche fachliche Argumente und Erfahrungen aus der Praxis zur Gruppenhaltung wurden weitgehend ignoriert, stattdessen extrem erhöhte Vorgaben zu Mindestflächen kompromisslos durchgesetzt. Das belastet erneut zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt“, kritisiert Mugele.

Politische Entscheidungen dürfen nicht dazu führen, dass die heimische Ferkelzucht aufgrund immens steigenden Auflagen und damit verbundenen höheren Produktionskosten in ausländische Betriebe mit deutlich geringeren Tierschutzstandards verlagert wird.

Die baden-württembergischen Schweinehalter haben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) in den vergangenen Jahren schon viele Ansätze zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung entwickelt. Fachlich sinnvolle Verbesserungen im Tierschutz werden Ferkelerzeuger nur mit einer ausreichend honorierten und zielgerichteten Förderung umsetzen können. Zudem sind Erleichterungen im Baurecht einschließlich Emissions- bzw. Immissionsrecht unverzichtbar. Ohne solche Begleitmaßnahmen und einer Unterstützung höherer Standards durch den Verbraucher beim Einkauf hat die heimische Sauenhaltung keine Zukunft.

Schweinehaltung in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 2.000 Schweinehalter. Etwa 900 dieser Betriebe halten Zuchtsauen. Seit 2010 ist die Zahl der Sauen haltenden Betriebe in Baden-Württemberg um 57 Prozent gesunken, der Tierbestand ist um 41 Prozent zurückgegangen. Vor allem kleine Familienbetriebe haben in den letzten Jahren die Tierhaltung eingestellt. Die gesetzlichen Anforderungen sind stark gestiegen und die Erlöse immer wieder eingebrochen, so dass viele Betriebe die Vorgaben kaum noch umsetzen können.



Autor: LBV



 

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