Investitions- und Zukunftsprogramm
Zweite Antragsphase startet
Alle bis dahin registrierten Teilnehmer erhalten von der Rentenbank am 23. April 2021 eine Mail zur Teilnahme an einem „Interessensbekundungsverfahren“. Eine Rückmeldung auf diese Mail muss dann bis zum 30. April 2021 erfolgen.
Wichtige Fristen für das neue Antragsfenster
- Das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Registrierung ist bis 21. April 2021, 18 Uhr geöffnet und alle Unternehmen, die an einer Förderung interessiert sind, müssen (!) bis zu diesem Termin die Möglichkeit der Registrierung nutzen! Bereits erfolgte Registrierungen bleiben weiterhin gültig!
- Alle registrierten Unternehmen erhalten dann am 23. April 2021 von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem "Interessenbekundungsverfahren". Hier können die Unternehmen dann mitteilen, ob sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob sie auch prinzipielles Interesse an weiteren Antragsrunden in den kommenden Jahren haben.
- Dieses Interessenbekundungsverfahren läuft bis 30. April 2021, 23:59 Uhr, sodass genug Zeit für eine Rückmeldung durch die registrierten Unternehmen besteht. Es werden hier der gewünschte Förderbereich der Investition, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Kostenschätzung abgefragt. Der Zeitpunkt des Einganges der Interessenbekundung innerhalb dieser Frist hat keine Auswirkung darauf, eine Förderung zu erhalten!
- Per Zufallsverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihenfolge wird die Rentenbank voraussichtlich ab 6. Mai 2021 nach und nach die Unternehmen dazu einladen innerhalb einer vorgegebenen Frist (jeweils 30 Tage ab der Einladung) einen Zuschussantrag zu stellen.
- Zunächst werden die Interessenbekundungen für das Jahr 2021 bearbeitet. Die weitere Antragstellung erfolgt dann wie bisher über das bereits bekannte Verfahren bei der Rentenbank und die Hausbank.
Für die weiteren Details zu den geänderten Verfahren stellt die Landwirtschaftliche
Rentenbank auf ihrer Homepage in den FAQs ausführliche Informationen bereit. Zudem wird im Bundesanzeiger die geänderte Richtlinie sowie die ergänzte Bekanntmachung zum
Investitionsprogramm Landwirtschaft veröffentlicht, welche die Basis für die Anpassung an
dem Programm darstellen.
Für Sonderkulturbetriebe
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Hinweis auf die erweiterte Anlage 3 der Richtlinie damit werden weitere Maschinen insbesondere für Sonderkulturbetriebe und die kleinstrukturierte Landwirtschaft in die Förderung aufgenommen.
Dies sind:
- Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden,
- Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und max. 1800 l Behältergröße,
- Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung, Daher ist es wichtig, dass sich auch solche Betriebe jetzt noch registrieren, die an den nun zusätzlich förderfähigen Maschinen Interesse haben.
Achtung: Neu gegründete GbRs können jetzt auch gefördert werden.
Weitere Details unter: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/klimaschutz/investitionsprogramm-landwirtschaft.html
Weitere Anpassungen bei Lieferfristen, Förderbedingungen und der Positivliste können Sie hier nachlesen.
Autor: Amstutz, LBV / BMEL