
© LBV
Sozialwahl 2023
Fragebögen bis 31. März 2023 ausgefüllt zurückschicken!
Zur Themenseite www.lbv-bw.de/Sozialwahl Für die Feststellung der Wahlberechtigung muss die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) über Fragebögen den Status als „Selbständiger ohne fremde Arbeitskräfte“... mehr