Gemeinsamer Antrag 2019
Erinnerung: FAKT-Vorantrag bis 17. Dezember 2018 stellen
Bitte beachten Sie, dass spätestens am 17. Dezember 2018 der Vorantrag zwingend abzuschließen ist, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.
Das bedeutet auch, dass Voranträge, die nach Abschluss wieder geöffnet wurden, bis spätestens 17. Dezember erneut abgeschlossen werden müssen.
Informationen zu FIONA gibt es unter www.fiona-antrag.de.
Autor: MLR